Psychiatrie Baselland muss Krankenversicherern Geld zurückerstatten

Die Psychiatrie Baselland (PBL) muss im Rahmen einer Einigung mit der Einkaufsgemeinschaft Tarifsuisse den Krankenversicherern und dem Kanton Geld zurückerstatten. Die neu vereinbarten tieferen Tarife für stationäre Behandlungen gelten rückwirkend ab 2012, teilte die PBL am Dienstag mit.

Die Psychiatrie Baselland (PBL) muss im Rahmen einer Einigung mit der Einkaufsgemeinschaft Tarifsuisse den Krankenversicherern und dem Kanton Geld zurückerstatten. Die neu vereinbarten tieferen Tarife für stationäre Behandlungen gelten rückwirkend ab 2012, teilte die PBL am Dienstag mit.

Weil sich die Psychiatrie Baselland vier Jahre lang nicht hatte mit Tarifsuisse einigen können, hatte sie provisorische Tarife verrechnet, die von der Baselbieter Regierung festgelegt worden waren. Dagegen hatte Tarifsuisse beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs eingelegt.

Das Gericht entschied im August 2015, weder die Anträge von Tarifsuisse noch die von der Regierung festgelegten Tarife zu akzeptieren. Der Kanton wurde stattdessen aufgefordert, die Tarife neu zu berechnen und festzulegen. Die beiden Parteien traten in der Folge neue Tarifverhandlungen an.

Die nun erzielte Einigung sieht für die Jahre 2012 bis 2014 eine Tagespauschale in der Erwachsenenpsychiatrie von 750 Franken vor. Für die Jahre 2015 bis 2017 beträgt sie 698 Franken. Die Pauschale ist damit tiefer als der aktuelle Tarif von 734 Franken, jedoch höher als das frühere Tarifsuisse-Angebot von 599 Franken.

Die PBL rechnet mit Rückzahlungen in der Höhe von insgesamt rund 11 Millionen Franken, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Davon flössen 6 Millionen an den Kanton und 5 Millionen an die Krankenversicherer.

Da seit 2012 bereits Rückstellungen von 13 Millionen Franken gebildet wurden, belastet diese Rückerstattung die PBL-Rechnung nicht zusätzlich. Im Gegenteil würden die restlichen zwei Millionen Rückstellung der PBL-Rechnung 2015 gutgeschrieben.

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