Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft, ob Psychologen künftig auf Krankenkassenkosten therapieren sollen. Im Zentrum steht dabei ein „Anordnungsmodell“, wonach ein Arzt den Patienten zum Psychologen schickt.
Der Therapeut rechnet dann selbst mit der Krankenkasse ab, wie es die Physiotherapeuten schon heute tun. BAG-Sprecher Jean-Louis Zürcher bestätigte eine entsprechende Meldung der „NZZ am Sonntag“.
Abgeklärt wird auch, ob Psychotherapeuten als selbständige Leistungserbringer gelten sollen. In diesem Fall könnten Patienten ohne Umweg über einen Mediziner eine Therapie durch die Grundversicherung bezahlen lassen. Dafür wäre allerdings eine Gesetzesanpassung notwendig.
Vorgebracht wurden die Ideen im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten zur Inkraftsetzung des Psychologieberufegesetzes. Dieses Gesetz wurde im vergangen März von den eidg. Räten verabschiedet. Es definiert schweizweit Standards und Anforderungen dazu, wer sich Psychologe oder Psychologin nennen darf.
Erstaunlich sind die Ideen insofern, als es in der Botschaft zum Psychologieberufegesetz heisst, dass „die Zulassung der nichtärztlichen, psychologischen Psychotherapie zur Abrechnungsberechtigung zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung heute nicht vorgesehen ist“.
Nur die Hälfte lässt sich behandeln
Gleichzeitig ist die Idee, den Zugang zur Grundversicherung für Psychologen zu vereinfachen, auch begründet: Gemäss dem Nationalen Gesundheitsbericht von 2008 leidet knapp die Hälfte der Schweizer Bevölkerung mindestens einmal im Leben an einer psychischen Störung, die therapiert werden sollte.
Jährlich sind gemäss dem Bericht bei 10 Prozent der Bevölkerung behandlungsbedürftige Störungen zu verzeichnen. In Behandlung waren jedoch nur etwas über 5 Prozent der Bevölkerung. Die negativen Folgen verzögerter Behandlungen sind gross. Psychologen könnten helfen, die Lücke zu schliessen. Das Gesetz regelt jedoch nur den Titelschutz.
Schon frühere Versuche, psychologische Therapien durch die Grundversicherung bezahlen zu lassen, scheiterten. Einerseits, weil die Krankenkassen die Kostenfolgen fürchteten, und anderseits, weil sich Ärzte und Psychologen nicht einigen konnten. Am Widerstand der Krankenversicherer hat sich heute nichts geändert.
Heute können Psychologen ohne Medizinstudium nur als Angestellte und unter Aufsicht eines Arztes ihre Therapie bei der obligatorischen Grundversicherung abrechnen. Nimmt eine Patient die Arbeit eines Psychologen direkt in Anspruch, muss er die Kosten selbst tragen oder eine Zusatzversicherung abschliessen.