Maria Alechina ist nach einem Medienbericht auch in zweiter Instanz mit dem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gescheitert. Das Gesuch des Mitglieds der russischen Punkband Pussy Riot wurde abgelehnt.
Pussy-Riot-Mitglied Maria Alechina hat am Mittwoch vor Gericht erneut ihre vorzeitige Entlassung aus der Lagerhaft gefordert. Wie die Agentur RAPSI News am Mittwochnachmittag berichtete, lehnte das Berufungsgericht in Perm das Gesuch ab.
Alechina wurde in einem Straflager in Beresniki im Ural inhaftiert. Im Mai hatte es das dortige Gericht abgelehnt, die 25-jährige Mutter eines kleinen Kindes vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Alechina war daraufhin in einen elftägigen Hungerstreik getreten, mit dem sie dagegen protestierte, dass das Gericht ihr nicht die Möglichkeit gegeben hatte, persönlich an der Verhandlung ihres Antrags teilzunehmen.
Vor der Verhandlung ihres Berufungsantrags wurde Alechina von Beresniki in ein Gefängnis in Perm verlegt, dennoch nahm sie nur per Videoschaltung an der Verhandlung teil. Auch das Pussy-Riot-Mitglied Nadeschda Tolokonnikowa hatte eine vorzeitige Haftentlassung gefordert, was bereits Ende April abgelehnt wurde. Ihr Einspruch dagegen soll am Freitag verhandelt werden.
Lager in Ostrussland
Tolokonnikowa verbüsst ihre Strafe in einem Lager in der ostrussischen Region Mordowien. Sie und Alechina waren im Februar 2012 festgenommen worden, als sie in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale aus Protest gegen den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatschef Wladimir Putin ein sogenanntes Punk-Gebet aufführten.
Im August 2012 wurden sie wegen «Anstachelung zu religiösem Hass» und «Rowdytums» zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt. Die mit ihnen festgenommene Aktivistin Jekaterina Samuzewitsch kam im Oktober auf Bewährung frei.
In einem am Montag veröffentlichten Brief hatten sich mehr als hundert internationale Künstler, darunter Musiker wie Madonna, Elton John, Bob Geldof und Adele, für die Freilassung von Alechina und Tolokonnikowa eingesetzt. In ihrem Brief verwiesen sie auf die Bedeutung des «schockierend unfairen» Verfahrens für Künstler, Musiker und Bürger in aller Welt.