Die auf Bewährung freigelassene russische Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg geklagt. Sie gehe gegen die Haftbedingungen sowie gegen die Einschränkung ihrer Redefreiheit vor.
Dies sagte Samuzewitschs Anwältin am Freitag dem Radiosender Moskauer Echo. Samuzewitschs zweijährige Haftstrafe war in der vergangenen Woche zur Bewährung ausgesetzt worden.
Die Klage richte sich auch gegen die Behandlung der Bandkolleginnen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, die weiter in Lagerhaft sind, sagte Chrunowa.
Klage stützt sich auf Folterverbot
Die Kritik an den Haftbedingungen stützt sich demnach auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Folterverbot. Während des Prozesses hätten die Frauen kaum Schlaf bekommen. Sie seien oft erst gegen Mitternacht in ihre Zellen gekommen und hätten am folgenden Tag wieder am frühen Morgen aufstehen müssen, um zum Gericht zu fahren, sagte Chrunowa.
Während der Verhandlung wurden den Angeklagten laut der Anwältin Essen und Getränke verweigert. Diese Behandlung sei nach dem Massstab der Menschenrechtskonvention „inakzeptabel“.
Zudem stelle der Prozess eine Einschränkung der Redefreiheit dar, gegen die Samuzewitsch ebenfalls Beschwerde in Strassburg eingereicht habe.
Die drei Frauen waren im August wegen „Rowdytums“ zu je zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil sie in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale ein „Punkgebet“ gegen den heutigen Präsidenten Wladimir Putin aufgeführt und dessen Rücktritt gefordert hatten.