In einer Motion fordert die St. Galler SVP-Fraktion, dass künftig mit einer Signalisation vor Radarkontrollen gewarnt werden muss. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es einen ähnlichen Vorstoss, im Tessin wurde eine viel weiter gehende Forderung vom Parlament überwiesen.
Das Ziel müsse die Prävention von Unfällen im Strassenverkehr sein, heisst es in der SVP-Motion, die in der September-Session eingereicht wurde. Würden die Geräte ausschliesslich zu diesem Zweck eingesetzt, wäre die Akzeptanz grösser, argumentiert die Fraktion und kritisiert: Trotz gegenteiliger Aussagen der zuständigen Behörden gebe es auch fiskalische Gründe für die Geschwindigkeitskontrollen.
Seit 2015 veröffentlicht die St. Galler Kantonspolizei bereits die Standorte von neun semistationären Messgeräten im Internet und auf Facebook. Angegeben werden jeweils die Gemeinde und die Strasse, an der die Kontrolle stattfindet. Diese Publikation geht der SVP aber zu wenig weit.
Radarfallen signalisieren
Die Fraktion verlangt gesetzliche Grundlagen, damit in «angemessenem Abstand» vor sämtlichen Standorten von stationären oder semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen «eine entsprechende Signalisation» angebracht werden muss.
Eine solche Regelung würde Bundesrecht nicht grundsätzlich widersprechen: Die Signalisation von Radarkontrollen werde beispielsweise bei Autobahnbaustellen eingesetzt, erklärte Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Radikale Variante im Tessin
Vorbild für die SVP-Motion dürfte der Kanton Tessin sein. Dort wurde im April 2016 ein ähnlicher Vorstoss vom Parlament überwiesen. Allerdings geht die Forderung dort einen Schritt weiter: Sie soll auch für mobile Geschwindigkeitskontrollen gelten. Rund 200 Meter vor deren Standort muss die Polizei davon warnen. Die Vorgabe dürfte im Verlauf von 2017 in Kraft treten.
Im Kanton Baselland wurde im Mai 2016 aus den Reihen der FDP eine noch nicht behandelte Motion eingereicht, die ebenfalls eine Vorwarnung bei Radarkontrollen verlangt und sich dabei auf den Kanton Tessin als Vorbild beruft.
Mobile Kontrollen sind notwendig
Roadcross Schweiz, die Stiftung für Verkehrssicherheit, differenziert zwischen dem Vorschlag der St. Galler SVP und der künftigen Tessiner Regelung, die auch mobile Messanlagen einschliesst: Warnungen vor semistationären oder stationären Radargeräten könnten vor Gefahrenschwerpunkten allenfalls Sinn machen, erklärte Roadcross-Sprecher Stefan Krähenbühl.
Allerdings sei es zwingend, dass weiterhin zusätzliche Kontrollen mit mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten ohne Ankündigung durchgeführt würden. «Es braucht einen Mix», so Krähenbühl. Tempolimiten würden nur eingehalten, wenn man jederzeit damit rechnen müsse, kontrolliert zu werden. Rasern werde sonst ausserhalb der überwachten Strecken Tür und Tor geöffnet: «Sie könnten dort so schnell fahren wie sie wollen», warnte er.