Radgenossenschaft erhält doch wieder Geld vom Bundesamt für Kultur

Die Radgenossenschaft der Landstrasse, die wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten war, erhält nun doch wieder Geld vom Bundesamt für Kultur (BAK). Die Verwendung ist für die Dachorganisation der Fahrenden jedoch an Auflagen geknüpft.

Das Dokumentationszentrum der Radgenossenschaft in Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Die Radgenossenschaft der Landstrasse, die wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten war, erhält nun doch wieder Geld vom Bundesamt für Kultur (BAK). Die Verwendung ist für die Dachorganisation der Fahrenden jedoch an Auflagen geknüpft.

Das BAK unterstützt die Radgenossenschaft im laufenden Jahr mit 235’000 Franken, wie Fiona Wigger, zuständige Mitarbeiterin für das Dossier im BAK, am Montag sagte. Sie bestätigte auf Anfrage eine Meldung von Radio SRF und Tagesanzeiger.ch/Newsnet.

Die Radgenossenschaft habe die Auflagen des Bundesamts erfüllt, begründete Wigger den Entscheid. Ende März sei an der Generalversammlung der Verwaltungsrat mehrheitlich neu bestellt worden – neu seien auch die Sinti vertreten. Ausserdem seien die Zusammenarbeit mit Vertretern der Westschweiz sichergestellt und ein neues Geschäftsreglement verabschiedet worden, das interne Prozesse klar regle.

«Wir anerkennen die Radgenossenschaft als eine wichtige Stimme der Jenischen, Sinti und Roma», sagte Wigger. Die Geschäftsstelle biete unter anderem auch Beratung an und führe ein Dokumentationszentrum. Wichtig sei dem BAK, dass die Radgenossenschaft mit anderen Gruppen zusammenarbeite und auch in der Arbeitsgruppe, die das BAK zum Thema Fahrende leitet, konstruktiv mitarbeite.

Wie es weitergeht, ist jedoch noch offen. «Wir betrachten das Jahr 2015 als ein Übergangsjahr und wollen dieses nutzen für die Suche nach einem neuen Weg der Zusammenarbeit mit den Organisationen», sagte Wigger gegenüber Radio SRF. Wie es in Zukunft weiter gehe, werde in der Arbeitsgruppe besprochen. In den vergangenen Jahren hatte die Radgenossenschaft jeweils 265’000 Franken vom BAK erhalten.

Finanzielle Notlage

Letztes Jahr war die Dachorganisation der Jenischen, Sinti und Roma-Interessen der Schweiz jedoch wegen finanzieller Probleme in den Schlagzeilen geraten. Gemäss früheren Angaben des Bundes hatte per Mitte Jahr eine Unterfinanzierung von rund 120’000 Franken bestanden.

Das BAK war damals zwar bereit, die Radgenossenschaft mit einem Vorschuss aus der finanziellen Notlage zu befreien – aber nur unter der Bedingung, dass der gesamte Verwaltungsrat inklusive Präsident Daniel Huber zurücktritt. Die Vertrauensbasis mit der aktuellen Führung sei angeschlagen, es brauche einen «personellen Neustart».

Die Zeitschrift «Beobachter» hatte auch Huber für die Geldprobleme verantwortlich gemacht, dieser wies die Vorwürfe jedoch zurück. Ihre finanziellen Probleme konnte die Radgenossenschaft nach eigenen Angaben ohne Hilfe des Bundes lösen.

Nächster Artikel