Der Rechtsberater des bosnischen Ex-Serbenführers Radovan Karadzic hat vor dem UNO-Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien Freispruch beantragt. Karadzic sei in allen elf Hauptanklagepunkten freizusprechen, weil es 1992 keinen Völkermord in bosnischen Gemeinden gegeben habe.
Deswegen könne das Gericht den ehemaligen Präsidenten der bosnisch-serbischen Republik auch nicht des Völkermords schuldig sprechen, sagte Karadzics juristischer Beistand, der US-Anwalt Peter Robinson am Montag bei einer Anhörung vor dem Tribunal in Den Haag.
Karadzic muss sich seit Oktober 2009 vor dem Tribunal vor allem wegen Völkermords in mehreren bosnischen Gemeinden zu Beginn des Bosnienkriegs im Jahr 1992 sowie drei Jahre später in Srebrenica verantworten. Die weiteren Anklagepunkte lauten auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Verteidigt sich selbst
Karadzic weist alle Vorwürfe zurück. Er verteidigt sich auf eigenen Wunsch selbst. Allerdings steht ihm dabei ein Team an Experten unter Leitung Robinsons zur Seite.
Laut den Verfahrensregeln ist jeder Angeklagte berechtigt, nach dem Abschluss des Beweisverfahrens seinen Freispruch zu beantragen. Dieses endete im Prozess gegen Karadzic am 25. Mai. Die Richter werden sich zum Antrag vor Beginn des Beweisverfahrens der Verteidigung äussern, der für den 16. Oktober vorgesehen ist.