Räte begrüssen Vorschlag für neue Asylverfahren

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sind unter Dach und Fach. National- und Ständerat haben am Mittwoch den Vorschlag der Einigungskonferenz gutgeheissen.

Fotostuhl im Asylempfangszentrum Basel (Archiv) (Bild: sda)

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sind unter Dach und Fach. National- und Ständerat haben am Mittwoch den Vorschlag der Einigungskonferenz gutgeheissen.

Am Donnerstag werden die Räte noch explizit über die Dringlichkeitsklausel entscheiden. Dann ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag. Heissen die Räte die Änderungen gut, treten diese bereits am Samstag in Kraft. Ein Referendum könnte erst nachträglich ergriffen werden.

Die letzte Differenz betraf Testphasen für die geplante Beschleunigung der Asylverfahren. Justizministerin Simonetta Sommaruga will die Beschwerde- und Behandlungsfristen verkürzen und gleichzeitig den Rechtsschutz ausbauen.

Bevor die neuen Abläufe gesetzlich verankert werden, möchte der Bundesrat sie testen und dabei vom geltenden Gesetz abweichen können. Dieses Begehren war umstritten. Der Ständerat wollte dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, der Nationalrat nicht.

Tests während zwei Jahren möglich

Eine Einigungskonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern beider Räte musste sich mit der Frage befassen. Sie sprach sich dafür aus, dem Bundesrat für die Dauer von höchstens zwei Jahren Tests zu erlauben. Damit entschied sie im Sinne des Ständerates.

Diesem Vorschlag haben am Mittwoch nun beide Räte zugestimmt, der Nationalrat mit 131 zu 40 Stimmen bei 10 Enthaltungen, der Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen. Die Gegner warnten vergeblich vor einer Verletzung der Gewaltenteilung und einer „carte blanche“ für den Bundesrat.

SP und Grüne plädierten für ein Nein, was die gesamte Vorlage zum Scheitern gebracht hätte – eine Vorlage mit etlichen Massnahmen, welche die Linke ablehnt oder als reine Symbolpolitik betrachtet.

Zentren für renitente Asylsuchende

Die Testphasen sind nicht Kern der dringlichen Massnahmen. Im Zentrum stehen viel mehr die Zentren für renitente Asylsuchende: Nach dem Willen der Räte kann der Bund künftig Asylsuchende in einem besonderen Zentrum unterbringen, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb eines Asylzentrums erheblich stören.

Wo diese besonderen Zentren eingerichtet werden sollen, ist allerdings noch offen. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte im Verlauf der Beratungen Erwartungen gedämpft, dass ein solches Zentrum bereits in den nächsten Wochen eingerichtet werden könnte. Zuerst müsse ein Kanton gefunden werden, der den Mut dafür habe.

Kein Botschaftsasyl mehr

Zu den dringlichen Massnahmen gehört auch, dass auf Schweizer Botschaften keine Asylgesuche mehr eingereicht werden dürfen. Ausserdem werden Wehrdienstverweigerer nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt.

Allerdings bleibt die Einhaltung der Flüchtlingskonvention vorbehalten. Droht beispielsweise jemandem wegen der Dienstverweigerung Folter, wird er also weiterhin aufgenommen. Laut Justizministerin Simonetta Sommaruga wird sich in der Praxis etwa für die Eritreer nicht viel ändern.

Eine weitere dringliche Massnahme betrifft die Kantone und Gemeinden: Sie können sich künftig nicht mehr dagegen wehren, dass auf ihrem Gebiet in Bundesbauten bis zu drei Jahre lang Asylsuchende untergebracht werden. Für die Umnutzung der Gebäude braucht es keine Bewilligung mehr.

Nächster Artikel