Die letzten Differenzen zur Unternehmenssteuerreform III sind beseitigt. Der Nationalrat hat am Dienstag eingelenkt und die Beschlüsse des Ständerats übernommen. Umstritten war noch die zinsbereinigte Gewinnsteuer und der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.
Dieser beträgt nun 21,2 Prozent. Der Nationalrat hatte bisher am Vorschlag des Bundesrats festgehalten, den Kantonen 20,5 Prozent statt 17 Prozent der direkten Bundessteuer zukommen zu lassen. Nun hat er eingelenkt, «um einen Kompromiss zu ermöglichen», wie Kommissionssprecherin Céline Amaudruz (SVP/GE) sagte.
Die Abstimmung fiel mit 140 zu 49 Stimmen klar aus. Gegen den höheren Kantonsanteil hatte sich die Linke zur Wehr gesetzt. Die Reform koste ohnehin schon viel mehr als vom Bundesrat vorgesehen, sagte SP-Sprecherin Prisca Birrer-Heimo (LU). Ein Loch bei den Kantonen werde mit einem Loch beim Bund gestopft. Die Zeche zahlten die Rentnerinnen und Rentner, die Nutzer des öffentlichen Verkehrs oder Familien, die die Krankenkassenprämien nicht selber bezahlen könnten.
Das Gegenteil sei der Fall, erklärte Beat Walti (FDP/ZH). Mit der Unternehmenssteuerreform III werde gerade sichergestellt, dass all diese Leistungen auch in Zukunft bezahlt werden könnten. Auch die übrigen bürgerlichen Sprecher zeigten sich überzeugt, dass es der ganzen Gesellschaft besser geht, wenn es der Wirtschaft gut geht.
Neue Privilegien
Die zusätzlichen Mittel sollen den Kantonen den finanziellen Spielraum zur Senkung der Unternehmensgewinnsteuern geben. Es handelt sich um eine der Massnahmen, mit welchen ausländische Unternehmen für den Verlust von Steuerprivilegien entschädigt werden sollen. Diese Privilegien muss die Schweiz unter Druck der EU und der OECD aufgeben.
Weitere Vergünstigungen sind beispielsweise die Patentbox zur privilegierten Besteuerung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten oder die so genannte Inputförderung, dank der Forschungsaufwendungen über die tatsächlichen Kosten hinaus steuerlich abzugsfähig sind. Auch für die Aufdeckung stiller Reserven gelten günstige Bedingungen.
Holding- und Finanzierungsgesellschaften profitieren jedoch kaum von diesen Instrumenten. Der Nationalrat bestand daher auf der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer: Unternehmen sollen einen fiktiven Zins auf «überschüssigem» Eigenkapital zum Abzug bringen können.
Bei aller Sympathie für das Anliegen lehnte der Ständerat die zinsbereinigten Gewinnsteuer zunächst ab. Wegen der hohen Steuerausfälle hatten sich die Kantone dagegen ausgesprochen. Von einer Gegenfinanzierung wollte hingegen der Nationalrat nichts wissen. Er weigerte sich, die bereits abgeschlossene Diskussion über die Teilbesteuerung von Dividenden neu aufzurollen.
Nun hat der Ständerat das Seilziehen für sich entschieden. Letzte Woche hatte er der zinsbereinigten Gewinnsteuer zugestimmt, sofern der betreffende Kanton Dividenden auf Beteiligungen über 10 Prozent zu mindestens 60 Prozent besteuert. Bei allen Vorbehalten gegen das Vorgehen der kleinen Kammer hat der Nationalrat die Verknüpfung der beiden Anliegen mit 122 zu 64 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.
Referendum angekündigt
Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag. An einer raschen Einigung war allen gelegen gewesen. Vor allem die Wirtschaft hatte auf ein rasches Ende der Unsicherheit über die steuerlichen Rahmenbedingungen gedrängt. Allerdings muss die Vorlage wohl noch eine Referendumsabstimmung überstehen.
Bekämpft wird die Vorlage von der SP. Für sie wäre die Unternehmenssteuerreform III dann hinnehmbar gewesen, wenn die Kosten für den Bund auf 500 Millionen Franken pro Jahr hätten begrenzt werden können. Nun belaufen sie sich auf weit über 1 Milliarde Franken. Hinzu kommen Steuerausfälle für die Kantone in noch unbekannter Höhe.
Für Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) ist die Reform damit zu einem «Selbstbedienungsladen» für Unternehmen geworden. Das werde die Stimmbevölkerung nach dem «Milliarden-Bschiss» bei der Unternehmenssteuerreform II nicht hinnehmen. Finanzminister Ueli Maurer hingegen sprach von einem «ausgewogenen Paket». Die mittlere Unzufriedenheit sei überall etwa gleich gross. Mehr sei in der direkten Demokratie wohl nicht zu haben.
Im Hinblick auf eine Volksabstimmung hatte sich vor allem der Ständerat darum bemüht, das Fuder nicht zu überladen. Fällt die Vorlage durch, könnten viele der 24’000 betroffenen Unternehmen die Schweiz verlassen. Diese sind heute für rund die Hälfte der direkten Bundessteuer verantwortlich.