Ein Konkursverfahren soll nicht mehr dazu missbraucht werden können, finanzielle Verpflichtungen loszuwerden. Der Nationalrat hat am Dienstag oppositionslos eine Motion aus dem Ständerat überwiesen und beim Bundesrat die nötigen Rechtsgrundlagen bestellt.
Der Bundesrat hatte sich mit dem Anliegen einverstanden erklärt. Motionär Hans Hess (FDP/OW) hatte den Vorstoss damit begründet, dass es immer wieder vorkomme, dass der Konkurs einer Gesellschaft dazu benutzt werde, sich Schulden zu entledigen und Löhne nicht zu bezahlen.
Kurze Zeit nach dem Konkurs werde dann eine neue Gesellschaft gegründet, das Personal neu eingestellt und unter Umständen auch die Produktionsanlagen oder Warenlager für wenig Geld aus der Konkursmasse herausgekauft. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen.
Das Nachsehen habe auch die Arbeitslosenkasse. Sie müsse den Angestellten über die Insolvenzentschädigung die vor dem Konkurs ausstehenden Löhne bezahlen. Werde das Personal danach bei einer neuen Gesellschaft des Konkursiten angestellt, erhalte die Kasse das Geld nicht mehr zurück.