Beim neuen Ausländer- und Integrationsgesetz ist eine Einigung in Sicht. Der Ständerat ist am Donnerstag in vielen Punkten dem Nationalrat gefolgt. Dabei hiess er auch eine umstrittene Verschärfung gut: Wer einen C-Ausweis hat, kann diesen wieder verlieren.
Mit den neuen Regeln wollen der Bundesrat und das Parlament die Integration fördern. Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erhält künftig nur noch, wer gut integriert ist.
Als integriert gilt, wer die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.
Rückstufung möglich
Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Schon heute ist das möglich, zum Beispiel bei Verstössen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe – künftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.
Neu sollen die Behörden den C-Ausweis nun auch widerrufen beziehungsweise auf eine B-Ausweis zurückstufen können, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin nicht bereit ist, sich zu integrieren. Der Ständerat hat die vom Nationalrat eingebaute Bestimmung mit 27 zu 14 Stimmen gutgeheissen.
Sinnvoll bei «Integrationssabotage»
Die Ratslinke stellte sich vergeblich dagegen. Die Bestimmung sei unnötig, befand Hans Stöckli (SP/BE). Die Hürden für die Niederlassungsbewilligung würden ja erhöht. Wer nicht vollständig integriert sei, erhalte gar keinen C-Ausweis.
Stefan Engler (CVP/GR) widersprach. Die Bestimmung sei sinnvoll, falls jemand doch zu einer Niederlassungsbewilligung gekommen sei und sich dann als integrationsunwillig erweise. Sie sei für jene gedacht, die «Sabotage an der Integration betrieben, ohne kriminell geworden zu sein».
Wenig wirksames Instrument
Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Bestimmung sei keine Katastrophe, aber sie sehe nur so aus, als ob sie ein hartes Instrument im Umgang mit Integrationsunwilligen wäre. Die Rückstufung zur Aufenthaltsbewilligung sei kompliziert, da die Betroffenen Beschwerde erheben könnten.
Ausserdem bringe das nicht viel. Was man den tun wolle, wenn die Person nur noch eine Aufenthaltsbewilligung habe und sich trotzdem immer noch nicht wunschgemäss verhalte, fragte Sommaruga. Sie gehe davon aus, dass die Kantone die Bestimmung kaum anwenden würden. Integrationsvereinbarungen seien das bessere Instrument.
Das Arbeiten erleichtern
Die Integration von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden soll auch über die Erwerbsarbeit gefördert werden. Das soll gleichzeitig dazu beitragen, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative entsprechend ergänzt.
Der Ständerat hiess die zusätzlichen Bestimmungen nun als Zweitrat gut. Diese beinhalten Anreize für Asylsuchende und für Arbeitgeber. Zum einen wird die Sonderabgabe auf den Löhnen von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen abgeschafft. Zum anderen müssen Arbeitgeber, die Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene anstellen, kein aufwändiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.
Keine Pflichten für Arbeitgeber
Die Arbeitgeber bei der Integration in die Pflicht nehmen will das Parlament dagegen nicht. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Bestimmung gestrichen, wonach sie ausländische Arbeitnehmer bei der Teilnahme an Förderangeboten unterstützen sollten.
Umstritten ist nun noch, welche Personen überhaupt arbeiten dürfen. Der Bundesrat möchte Flüchtlingen, Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen ermöglichen, in der ganzen Schweiz eine Erwerbstätigkeit auszuüben.
Ständerat gegen Ausnahme
Der Nationalrat dagegen will einem Teil der vorläufig Aufgenommenen das Arbeiten verbieten – jenen nämlich, die vorläufig aufgenommen sind, weil sie aus vollzugstechnischen Gründen nicht weggewiesen werden können. Arbeiten dürften nach seinem Willen nur jene, für welche die Wegweisung aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig oder wegen einer Gefährdung im Herkunftsland unzumutbar ist.
Der Ständerat hat diese Einschränkung mit 32 zu 5 Stimmen abgelehnt. Stefan Engler (CVP/GR) gab im Namen der Kommission zu bedenken, die Betroffenen trügen keine Schuld daran, dass die Rückführung nicht möglich sei. Sonst würden sie keine vorläufige Aufnahme erhalten.
Sommaruga stellte fest, es sei schlecht nachvollziehbar, weshalb der Nationalrat ausgerechnet für diese Personen eine Ausnahme schaffen wolle. Ausserdem wäre es ein Schuss ins eigene Knie. Erwerbstätig sein heisse ja, nicht Sozialhilfe zu beziehen.
Das Gesetz geht nun zurück an den Nationalrat.