Der neue Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) steht. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen zu der Vorlage ausgeräumt. Damit ist diese bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.
Umstritten war noch der Spielraum bei der Zweckbindung der Mineralölsteuer. Auf Antrag seiner Verkehrskommission hat der Nationalrat nun die Beschlüsse des Ständerats übernommen: Dem NAF sollen «in der Regel» 10 Prozent der Mineralölsteuer-Einnahmen zukommen. Der Zusatz soll es erlauben, auf Sparprogramme reagieren zu können. Der Nationalrat hatte zunächst darauf beharrt, den Anteil fix ins Gesetz zu schreiben.
Auch bei der zweiten verbleibenden Differenz setzte sich der Ständerat durch: Der Bundesrat soll die Mineralölsteuertarife der Teuerung anpassen können, um real sinkende Einnahmen zu verhindern. Mit der Einigung kann am Freitag die Schlussabstimmung über die Vorlage stattfinden. Weil für den NAF auch die Verfassung geändert werden muss, ist eine Volksabstimmung zwingend.
Ausreichende Finanzierung
Der Bundesrat hat die Schaffung eines neuen Fonds vorgeschlagen, um für die Strasse gleich wie für die Bahn eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Die heute vorhandenen Mittel reichen nur noch für den immer aufwendigeren Unterhalt aus, nicht aber für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes oder für die Beseitigung der Engpässe. Es droht eine Finanzierungslücke von über einer Milliarde Franken pro Jahr.
Der NAF wird den befristeten Infrastrukturfonds ablösen. Aus dem neuen Fonds werden Betrieb, Erhalt und Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die Beseitigung von Engpässen sowie Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert.
Die Räte haben ausserdem den so genannten Netzbeschluss in die NAF-Vorlage integriert. Mit diesem werden 400 Kilometern Strasse, für die heute die Kantone verantwortlich sind, in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Der Netzbeschluss war 2013 mit der Vignetten-Abstimmung gescheitert.
Um den Fonds ausreichend finanzieren zu können, werden neue Einnahmequellen erschlossen. Der Mineralölsteuerzuschlag – und damit der Benzinpreis – wird von 30 auf 34 Rappen erhöht. Die zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf rund 200 Millionen Franken. Ausserdem fliessen die Einnahmen aus der Autobahnvignette von rund 320 Millionen Franken, die Einnahmen der Importsteuer auf Autos von 375 Millionen Franken und ab 2020 eine neue Abgabe für Elektrofahrzeuge in den NAF.
Mehr Geld vom Bund
Hinzu kommen neu 10 Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Das sind rund 250 Millionen Franken. Die Hälfte davon wird für die Umsetzung des Netzbeschlusses eingesetzt. Daran leisten auch die Kantone einen Beitrag von 60 Millionen Franken. Insgesamt stehen zur Alimentierung des NAF rund 3 Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung.
Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, die heute den Infrastrukturfonds speist, wird weitergeführt. Aus dieser werden künftig Zahlungen an die Kantone im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr geleistet werden, beispielsweise Beiträge an Kosten für Hauptstrassen, an Strassen in Berg- und Randregionen, für Landschaftsschutz oder den Schutz vor Naturgefahren. Finanziert wird diese Strassenkasse mit der Hälfte der Mineralölsteuereinnahmen, die schon heute der Strasse zugute kommen.
Die konkreten Ausbauprojekte hat der Bundesrat im Strategischen Entwicklungsprogramm Strasse (STEP) dargestellt. Die erste Tranche bis 2030 umfasst Projekte für 6,5 Milliarden Franken. Der Bundesrat will das STEP alle vier Jahre aktualisieren. Schon heute steht fest, dass eine weitere Benzinpreiserhöhung nötig ist, um alle Projekte realisieren zu können.