Das Parlament verschärft die flankierenden Massnahmen. Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, dass fehlbare Unternehmen zusätzlich zu Geldstrafen auch noch mit dem Ausschluss vom Arbeitsmarkt rechnen müssen.
Damit ist die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt. Ob die Vorlage die Schlussabstimmung übersteht, ist jedoch ungewiss. Die SVP hatte die Verschärfung der flankierenden Massnahmen von Anfang an bekämpft. Die Beschlüsse der Räte gehen nun auch der FDP zu weit. Ihre Fraktion werde die Vorlage in der Schlussabstimmung «grossmehrheitlich» ablehnen, sagte FDP-Sprecherin Daniela Schneeberger (BL).
Umstritten sind mehrere Punkte: Der Ständerat hatte Anfang Woche beschlossen, dass schwerwiegende Verstösse mit einer Geldstrafe und zusätzlich mit einem Ausschluss vom Schweizer Arbeitsmarkt bis fünf Jahre geahndet werden können. Nachdem sich der Nationalrat zuerst gegen die Kumulation der Sanktionen ausgesprochen hatte, ist er am Donnerstag mit 102 zu 87 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.
Kein halbherziger Schutz
Markus Ritter (CVP/SG) erinnerte daran, dass jährlich über 4000 Sanktionen ausgesprochen würden. Die Kumulation sei ein Bekenntnis zur Schweizer Wirtschaft. «Korrekte Unternehmen und die einheimische Wirtschaft werden noch besser vor Missbräuchen und einer Verfälschung des Wettbewerbs geschützt», sagte Ritter.
Auch Fraktionskollege Leo Müller (LU) sprach sich für eine härtere Gangart aus. Es gebe keinen Grund, sich nur halbherzig vor die KMU zu stellen, sagte er. Unterstützt wurde die CVP von SP, Grünen, Grünliberalen und der BDP.
Eine Kumulation der Sanktionen sei weder verhältnismässig noch notwendig, erwiderte FDP-Sprecherin Schneeberger. Hansjörg Walter (SVP/TG) warnte davor, eine einfache Regelung mit einem zusätzlichen Kriterium zu belasten. Auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann äusserte Vorbehalte: Die Kumulation der Strafen werde das Verhältnis zur EU belasten, warnte er.
Mindestlöhne gegen Lohndumping
Seiner Meinung nach genügen die neuen Höchststrafen. Die Erhöhung von heute 5000 Franken auf 30’000 Franken haben die Räte schon früher beschlossen. Zudem einigten sie sich auf die Bedingungen für die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen (NAV) mit Mindestlöhnen.
Die Verlängerung ist neu möglich, wenn wiederholt Verstösse gegen den Mindestlohn festgestellt werden oder wenn Hinweise vorliegen, dass es ohne NAV zu erneutem Lohndumping kommen kann. Der Bundesrat und eine bürgerliche Minderheit hatte sich vergebens dafür eingesetzt, dass beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Ansonsten würden in der Schweiz dauerhaft Mindestlöhne eingeführt, hiess es.
Normalarbeitsverträge werden in Branchen erlassen, in denen es keinen Gesamtarbeitsvertrag gibt und in welchen es wiederholt zu missbräuchlicher Lohnunterbietung gekommen ist. Sie sind im Obligationenrecht geregelt. Basis der Sanktionen ist hingegen das Entsendegesetz, das an das Freizügigkeitsabkommen mit der EU gekoppelt ist. Es soll verhindern, dass die Schweizer Löhne wegen zugewanderter Arbeitskräfte unter Druck geraten.