Raiffeisen ordnet sich in Kategorie 3 des US-Programms ein

Raiffeisen wählt Kategorie 3 des US-Programms zur Bereinigung des Steuerstreits. Ende letzten Jahres hatte die Bankengruppe noch gezögert und mitgeteilt, sich entweder für Kategorie 3 oder Kategorie 4 anzumelden.

Logo der Raiffeisenbank (Bild: sda)

Raiffeisen wählt Kategorie 3 des US-Programms zur Bereinigung des Steuerstreits. Ende letzten Jahres hatte die Bankengruppe noch gezögert und mitgeteilt, sich entweder für Kategorie 3 oder Kategorie 4 anzumelden.

Man werde nun als Gruppe beim US-Justizdepartement einen Letter of Intent für Kategorie 3 einreichen und bis Ende April 2015 auch den notwendigen Bericht liefern, hiess es am Montag in einer Medienmitteilung von Raiffeisen.

Kategorie 3 ist für jene Banken gedacht, die beweisen können, dass sie nicht gegen US-Gesetze verstossen haben, sprich ihre US-Kunden keine unversteuerten Gelder bei ihnen horten. Kategorie 4 ist dagegen für jene Banken, die lediglich regional tätig sind und keine US-Kunden haben.

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