Raser muss Führerausweis und Auto abgeben

Ein 27-jähriger Autofahrer ist am Sonntagmittag ausserorts in Hunzenschwil AG mit 144 km/h unterwegs gewesen. Die Polizei verzeigte ihn und nahm dem Mann sogleich den Führerausweis ab.

Ein 27-jähriger Autofahrer ist am Sonntagmittag ausserorts in Hunzenschwil AG mit 144 km/h unterwegs gewesen. Die Polizei verzeigte ihn und nahm dem Mann sogleich den Führerausweis ab.

Doch für den Kosovaren kam es noch dicker: Wegen der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung orientierte die Polizei gleichzeitig auch die zuständige Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Diese eröffnete eine Strafuntersuchung und verfügte die Beschlagnahmung des Raserautos, wie die Aargauer Polizei am Montag mitteilte.

Seit Anfang dieses Jahres können Raser dank schärferen Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz härter angefasst werden. Allein bis Jahresmitte wurden im Kanton Aargau gemäss offiziellen Angaben gegen 19 Schnellfahrer ein Strafverfahren eröffnet und rund zehn Fahrzeuge beschlagnahmt. In der zweiten Jahreshälfte kamen weitere Fälle dazu.

Laut den neuen «Via sicura»-Richtlinien ist ein Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 oder mehr Stundenkilometern erwischt wird. Innerorts – bei zulässigen 50 km/h – gilt dies ab 100 Stundenkilometern, ausserorts beim Tempo 80 ab 140 km/h und auf Autobahnen mit Limite 120 km/h ab 200 km/h.

Nächster Artikel