Rasern droht ab Januar 2013 der Entzug des Fahrzeugs

Wer rast, kann ab 1. Januar 2013 sein Fahrzeug an die Behörden verlieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch die erste Tranche der „Via sicura“-Massnahmen auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Zudem droht Rasern ein zweijähriger Fahrausweisentzug.

Ab Anfang 2013 werden Raser härter angepackt (Symbolbild) (Bild: sda)

Wer rast, kann ab 1. Januar 2013 sein Fahrzeug an die Behörden verlieren. Der Bundesrat hat am Mittwoch die erste Tranche der „Via sicura“-Massnahmen auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Zudem droht Rasern ein zweijähriger Fahrausweisentzug.

Neben der Raserbekämpfung bringt die erste Tranche das Verbot von Radarwarnungen sowie das neue Mindestalter von sechs Jahren fürs Velofahren auf Hauptstrassen sowie von 14 Jahren für das Lenken von Tiergespannen. Die zweiten Tranche der Massnahmen soll Anfang 2014 in Kraft treten.

Der dritte Teil braucht eine längere Vorbereitungszeit und kann erst ab 2015 in Kraft treten. Dabei geht es vor allem um Informatik-Anpassungen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.

Zwei Jahre Fahrausweisentzug

Ab dem 1. Januar 2013 wird den Rasern ein härterer Tarif durchgegeben. Dabei gelten genaue Definitionen. Ein Raser ist demnach, wer mit 40 Stundenkilometern zu schnell durch eine Tempo-30-Zone wetzt.

Innerorts bei erlaubten 50 km/h ist die Raserschwelle bei 50 Stundenkilometern zuviel erreicht. Ausserorts (80 km/h) ist der Delinquent ab 60 und auf Autobahnen (120 km/h) ab 80 Stundenkilometern zuviel ein Raser.

Alle, die mit solchen Überschreitungen „geblitzt“ werden, sind den Fahrausweis für mindestens zwei Jahre los. Im Wiederholungsfall ist der Ausweis für immer weg. Zurück gibt es ihn nach zehn Jahren und nur ausnahmsweise, wenn ein verkehrspsychologisches Gutachten Besserung und gebannte Rückfallgefahr bescheinigt.

Für Raserdelikte droht neu eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe liegt bei vier Jahren.

Bei groben Verkehrsverletzungen wie Tempoexzessen, Schikanestopps und ähnlichem können die Behörden das Fahrzeug wie ein Tatwerkzeug einziehen und verwerten, wenn sich der Täter durch andere Massnahmen nicht von weiteren Delikten abhalten lässt. Wegen dieser Massnahmen wurde die Raserinitiative vor gut zehn Tagen zurückgezogen.

Daneben gilt für Lernfahrten eine neue Regel. Personen, die den Fahrausweis nur auf Probe besitzen, dürfen keine Lernfahrten mehr begleiten. Bei bestimmten Delikten wie Fahren unter Drogeneinfluss, Tempoexzessen oder Schikanieren anderer Verkehrsteilnehmer wird neu automatisch eine Abklärung der Fahreignung fällig.

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