Ratsmitglieder müssen Beteiligungen an Medien nicht offenlegen

Parlamentsmitglieder müssen Beteiligungen an Medienunternehmen weiterhin nicht offenlegen. Der Nationalrat lehnte am Freitag mit 88 zu 79 Stimmen eine Motion ab, welche auf Christoph Blochers Engagement bei der «Basler Zeitung» abzielte.

Die Motion zielte auf Blochers Engagement bei der Basler Zeitung (Bild: sda)

Parlamentsmitglieder müssen Beteiligungen an Medienunternehmen weiterhin nicht offenlegen. Der Nationalrat lehnte am Freitag mit 88 zu 79 Stimmen eine Motion ab, welche auf Christoph Blochers Engagement bei der «Basler Zeitung» abzielte.

Beat Jans (SP/BS) räumte ein, die Motion sei auf den SVP-Strategen gemünzt. Die «Basler Zeitung» sei konsequent zur SVP-Postille getrimmt worden und zeichne sich seither durch regelmässige Kampagnen gegen Liberale, Linke und alle aus, die der SVP nicht passen würden. Unliebsame Redaktoren seien entfernt worden. Allerdings liefen dem Blatt auch die Abonnenten davon.

«Die Reichen der SVP wollen die Medien der Schweiz einnehmen», skizzierte Jans das vermutete Kalkül. Medien seien indessen für die Meinungsbildung und mithin die Demokratie fundamental. Blocher habe seine Beteiligung an der Zeitung abgestritten, darüber gelogen und sie verschleiert.

Die Bevölkerung habe aber ein Recht zu wissen, wer hinter ihren Informationslieferanten stecke. Jedes Kaninchenzüchtermandat müssten Parlamentarier offenlegen, aber derart wichtige Beteiligungen nicht. Das wolle seine Motion ändern. «Ehrlichkeit ist für Politiker mit Rückgrat kein Problem», schloss Jans.

Namens des Ratsbüros, das die Motion mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt hatte, erklärte Jakob Büchler (CVP/SG), Ratsmitglieder müssten Führungs- und Verwaltungsratsmandate offenlegen.

Kapitalbeteiligungen bekannt zu machen, wäre aber falsch und ein zu grosser Eingriff in die Privatsphäre. Gerade bei komplexen Beteiligungen auch über Familienmitglieder entstünden grosse Abgrenzungsprobleme. Auch bestehe keine Trennschärfe zwischen Medien- und anderen mit ihnen zusammenhängenden Unternehmen.

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