Raubtierpark Subingen SO: Bundesgericht schafft etwas mehr Zeit

Für die Rettung des von einer Zwangsräumung bedrohten Raubtierparks von René Strickler in Subingen SO gibt es etwas mehr Zeit. Das Bundesgericht will zunächst über das Gesuch um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Parkverantwortlichen entscheiden.

Für die Rettung des von einer Zwangsräumung bedrohten Raubtierparks von René Strickler in Subingen SO gibt es etwas mehr Zeit. Das Bundesgericht will zunächst über das Gesuch um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der Parkverantwortlichen entscheiden.

Das Bundesgericht räumt dem Obergericht des Kantons Solothurn eine Frist bis zum 1. Juli ein, um sich zur Forderung nach der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde zu äussern. Das schreibt das Bundesgericht in einer am Dienstag publizierten Zwischenverfügung an das Obergericht.

«Bis zum Entscheid über das Gesuch haben Vollzugsvorkehrungen zu unterbleiben», heisst es im Schreiben. Auf dem Gelände des Raubtierparks leben insgesamt 18 Löwen, Tiger und Pumas.

Nach einem Gerichtsbeschluss sollten die Kleintiere bis zum 15. Juni das Gelände verlassen. Die Raubtiere bis spätestens am 15. Juli. Das Obergericht hatte vor kurzem das erstinstanzliche Urteil des Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt bestätigt.

Fristerstreckung als Ziel

Kurz vor Ablauf der Frist zogen die Verantwortlichen des Raubtierparks den Entscheid des Obergerichts mit einer Beschwerde vor das Bundesgericht. Damit wollen Strickler und Werner Ballmer, Sprecher und Leiter der Task Force Gruppe Raubtierpark, eine weitere Fristerstreckung erreichen.

Sie möchten das Grundstück der Eigentümerin, der Espace Real Estate, abkaufen können. Bisher scheiterte der Kauf an den fehlenden Finanzen.

Die Taskforce will am 27. Juni eine Betriebsgesellschaft mit Strickler und dem Raubtierpark gründen. Die Gesellschaft solle die Führung des Parks garantieren, teilte die Taskforce am Dienstag mit.

Sie werde sich auch mit der langfristigen Sicherung des Standorts und den notwendigen Investitionen beschäftigen. Man hoffe, in den kommenden Wochen mit dem Kauf des Grundstücks «die Voraussetzung für die Fortführung des Raubtierparks schaffen zu können».

Kündigung bereits 2008

In einem Vergleich mit der Landbesitzerin hatte sich Strickler verpflichtet, bis Ende 2015 das Areal zu räumen. Ursprünglich war ihm das Gelände im September 2008 gekündigt worden. Er erhielt zwei Mieterstreckungen.

Gemäss Espace Real Estate besteht im Grundsatz die Möglichkeit, dass Strickler das Gelände kaufen kann. Der Preis beträgt rund 14 Millionen Franken. Der Raubtierpark-Betreiber versicherte wiederholt, er werde das Geld bald beisammen haben.

Nächster Artikel