Zum revidierten Raumplanungsgesetz wird sich definitiv das Volk äussern. Das Referendum aus dem bürgerlichen Lager ist zustande gekommen. Von den 70’375 eingereichten Unterschriften sind 69’277 gültig.
Dies teilte die Bundeskanzlei am Mittwoch mit. Federführend für das Referendum war der Schweizerische Gewerbeverband (sgv). Er stört sich vor allem daran, dass zu gross geratene Bauzonen unter Umständen zurückgezont werden müssen oder dass Landeigentümer zur Überbauung ihrer Grundstücke innert einer bestimmten Frist verpflichtet werden können.
Die Gegner, darunter namentlich die SVP, halten das Gesetz für eigentumsfeindlich, und sie kritisieren eine Verschiebung von Kompetenzen zum Bund.
Mit den Regelungen im Raumplanungsgesetz will das Parlament der Zersiedelung Einhalt gebieten. Baulandreserven sollen auf den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre ausgerichtet werden – das würde in einigen Kantonen zu Rückzonungen führen.
Dabei würden die Eigentümer entschädigt. Die Mittel dafür sollen unter anderem aus einer Abgabe stammen, die fällig wird, wenn Landeigentümer mit der Einzonung von Bauland Gewinne machen. 20 Prozent dieser Wertsteigerungen sollen die Kantone mit einer Mehrwertabgabe abschöpfen.
Initiative in der Schwebe
Das Parlament hat das Raumplanungsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ausgearbeitet. Die Initianten aus Umweltkreisen zogen ihr Begehren daraufhin zurück, allerdings unter der Bedingung, dass das Raumplanungsgesetz auch in Kraft tritt.
Mit dem zustandegekommenen Referendum hängt eine Abstimmung über die Initiative damit immer noch in der Luft. Sollte das Volk das Raumplanungsgesetz ablehnen, käme die Volksinitiative zur Abstimmung. Es wäre der erste solche Fall überhaupt. Der bedingte Rückzug wurde erst 2009 eingeführt.
Die Initiative mit dem Titel „Raum für Mensch und Natur“ verlangt ein Moratorium für neue Baulandeinzonungen während 20 Jahren. Zudem sollen Bau- und Nichtbaugebiete getrennt und das Kulturland geschützt werden.