Die Stadt Bremgarten AG und das Bundesamt für Migration haben bei einem Treffen am Donnerstag Unklarheiten über die für Asylbewerber geltenden Sperrzonen ausgeräumt. Schuld sei ein unvorsichtig kopierter Stadtplan.
Alles beruhe auf einem Missverständnis und auf einer schlechten Kommunikation, sagte der Stadtammann von Bremgarten Raymond Tellenbach (FDP) gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es seien nie andere Sperrzonen als die Schul- und Sportanlagen vorgesehen gewesen.
«Wir haben nicht genügend miteinander kommuniziert, als die ersten Missverständnis aufgekommen sind», hielt Tellenbach fest. Er nehme mindestens die Hälfte des Fehlers auf sich. Das Treffen mit Vertretern des Bundesamt für Migration (BFM) fand am Donnerstag in Bremgarten statt.
In Medienberichten war Anfang Woche die Rede davon, dass auch Bibliotheken und Kirchen zu den Sperrzonen gehören würden. Ein Plan im Anhang zur Vereinbarung zwischen Bremgarten und dem Bund führte zu den nicht korrekten Angaben.
Der Plan sei aus einem normalen Stadtplan von Bremgarten kopiert worden, sagte Tellenbach. Darauf seien sämtliche öffentlichen Gebäude rot markiert. Die Legende führe 32 Plätze auf.
Verschieden rote Zonen auf Stadtplan
Auf dem Plan seien die Sperrzonen markiert worden – mit einer ähnlich roten Farbe wie die öffentlichen Plätze. Die Legende auf der zweiten Seite des Planes sei korrekt angezeichnet gewesen.
Bei Medienanfragen am Montag, als die Asylunterkunft auf dem Waffenplatz in Betrieb genommen worden sei, habe man zu wenig schnell auf die Missverständnisse reagiert, räumte der Stadtammann ein.
Er betonte, es gehe nicht darum, dass die Asylbewerber absolut keinen Zugang zu den Sperrzonen hätten. Der Zutritt in allen Zonen sei Asylsuchenden in Begleitung einer Betreuungsperson jederzeit möglich.
In der Vereinbarung steht unter «Besonderes»: «Das BFM bestätigt, dass auf Wunsch der Stadt Bremgarten hin, von Montag bis Freitag, 0700 bis 1800 Uhr, das Betreten der Schul- und Sportanlagen (gemäss Beilage) ohne Zustimmung der zuständigen Behörden nicht erfolgt. Das BFM wird die betroffenen Perimeter in die Hausordnung aufnehmen.»