Rechte Personalinitiativen im Baselbiet bis Sommer 2019 auf Eis

Zwei Initiativen für Veränderungen in der Personalpolitik beim Kanton Basel-Landschaft sollen bis Juni 2019 auf Eis gelegt werden. Die Regierung hat dem Landrat am Mittwoch erneut Anträge auf Verlängerung der Behandlungsfrist vorgelegt.

Zwei Initiativen für Veränderungen in der Personalpolitik beim Kanton Basel-Landschaft sollen bis Juni 2019 auf Eis gelegt werden. Die Regierung hat dem Landrat am Mittwoch erneut Anträge auf Verlängerung der Behandlungsfrist vorgelegt.

Verlängern will die Regierung die Fristen für die Verfassungsinitiative «für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» und für die Gesetzesinitiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat». Beide waren von der Liga Baselbieter Steuerzahler lanciert worden.

Die bei der Wirtschaftskammer Baselland angesiedelte Liga hatte die formulierte Gesetzesinitiative 2012 eingereicht. Das Begehren forderte eine Reihe von Änderungen im Personalwesen des Kantons sowie kurzfristige Massnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts.

Der Landrat erklärte in der Folge das Begehren 2013 aber für nur teilweise gültig, da Teile davon der Kantonsverfassung widersprechen. Die Regierung lehnte die Initiative 2014 als unnötig respektive nicht sinnvoll ab.

Überarbeitungs-Prozess im Gang

Nach der Teilungültigerklärung im Landrat schob die Liga die Verfassungsinitiative «für eine vernünftige staatliche Personalpolitik» nach. Diese will die Lohnentwicklung beim Staatspersonal auf die Index-Teuerung beschränken und dem Landrat die Zuständigkeit für Besoldung, Pensionen und Ruhegehälter entziehen. Auch diese Initiative wird von der Regierung abgelehnt.

Die nun beantragte Verlängerung der Behandlungsfrist begründet die Baselbieter Regierung mit vorgesehenen Änderungen. Diese nehmen Anliegen der beiden Initiativen auf.

So verweist die Regierung einerseits auf eine dem Parlament bereits vorgelegte Teilrevision des Personalgesetzes betreffend Kündigungsschutz. Zudem laufe ein Projekt zur Überarbeitung des Erfahrungsstufen-Modells. Dabei soll der individuellen Lohnanteil eine stärkere Gewichtung bekommen.

Die Behandlungsfristen beider Initiativen waren vom Landrat im vergangenen Sommer bereits bis Ende Juni 2017 verlängert worden. Gemäss Vorlage hat sich auch die Liga für die erneuten Verlängerungen der Fristen ausgesprochen.

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