Aus der Idee eine Pilotversuchs zum kontrollierten Verkauf von Cannabis in Basel und Zürich wird vorderhand wohl nichts. Gemäss einem Gutachten ist ein solcher Versuch aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Dies teilte die Basler Regierung am Dienstag mit. Aufs Tapet gebracht worden war ein solcher Pilotversuch 2010 in parlamentarischen Vorstössen im Grossen Rat von Basel-Stadt und im Gemeinderat der Stadt Zürich. In beiden Vorstössen wurde verlangt, dass der kontrollierte Cannabis-Verkauf wissenschaftlich begleitet wird.
Aufgrund dieser Vorstösse haben Basel-Stadt und Zürich eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die beim Zürcher Strafrechtler Martin Killias ein Rechtsgutachten in Auftrag gab. Dieses fällt nun für das von den Parlamenten von Basel-Stadt und Stadt Zürich unterstützte Vorhaben negativ aus.
Nach Auskunft von Philipp Waibel, Leiter Gesundheitsdienste im Basler Gesundheitsdepartement, erfülle ein wissenschaftlich begleiteter Pilotversuch in nur gerade zwei Städten die Kriterien für ein breit abgestütztes Forschungsprojekt kaum. Deshalb würde das Bundesamt für Gesundheit die nötige Bewilligung wohl nicht erteilen.
Wie weiter mit Pilotversuch?
Mehr Chancen hätte nach Angaben Waibels ein breit abgestütztes nationales Forschungsprojekt in mehreren Städten. Aber auch für ein solches sei die Zustimmung des Bundes nicht garantiert.
Wie es mit dem Pilotversuch weiter geht, ist noch offen. In Basel-Stadt werde man nun die Debatte im Grossen Rat zur Antwort der Regierung auf den von der SP eingereichten Vorstoss abwarten. Möglich sei, dass das Parlament die Regierung beauftrage, sich für ein nationales Forschungsprojekt zum kontrollierten Cannabis-Verkauf einzusetzen.
In Zürich wird der Stadtrat voraussichtlich am Mittwoch über den Vorstoss zum Cannabis-Versuch informieren.