Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen soll in der Schweiz vorläufig verboten bleiben. Der Bundesrat will das Moratorium verlängern, gleichzeitig aber die gesetzlichen Grundlagen für den späteren Anbau von Gentech-Pflanzen schaffen.
Dieses Vorgehen hatte der Bundesrat im Grundsatz schon im Dezember beschlossen. Am Mittwoch hat er nun die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Heute ist der Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verboten. Eine Ausnahme gilt lediglich für Forschungszwecke. Ende 2017 läuft das Gentech-Moratorium jedoch aus, welches das Parlament bereits zweimal verlängert hat.
Der Bundesrat wollte ursprünglich ab diesem Zeitpunkt GVO zulassen. Er schickte 2013 einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, welcher die Koexistenz von konventionellen Kulturen und gentechnisch veränderten Organismen regeln sollte.
Akzeptanz könnte zunehmen
In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben jedoch auf Ablehnung. Der Bundesrat beschloss deshalb, zunächst das Moratorium bis 2021 zu verlängern. Gleichzeitig soll jedoch eine gesetzliche Grundlage für den Anbau von GVO geschaffen werden – für den Fall, dass bei den Konsumentinnen und Konsumenten die Akzeptanz zunehmen und die Landwirtschaft ein Interesse haben sollte.
Die Akzeptanz könnte mit der Entwicklung von Sorten zunehmen, welche den Gegebenheiten der Schweizer Landwirtschaft und den Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten besser entsprächen, hält der Bundesrat fest. Diese Prognose stützt er auf einen Bericht, den er im Auftrag des Parlaments ausarbeiten liess.
Wahlfreiheit soll bleiben
Die gesetzlichen Regeln soll nach dem Willen des Bundesrates eine kontrollierte Einführung von GVO ermöglichen und dabei einen hohen Schutz herkömmlicher Kulturen gewährleisten. Sie sollen auch sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl haben. Die Trennung von herkömmlichen Produkten und GVO-Produkten soll «vom Feld bis auf den Teller» kontrolliert werden.
Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat vor, GVO-Kulturen nur in speziell geschaffenen Anbaugebieten zuzulassen. Diese würden auf Begehren von Landwirten geschaffen, die GVO-Sorten anbauen wollen.
Abstand zu anderen Pflanzen
Gemäss dem Gesetzesentwurf würde der Bundesrat Bestimmungen zur Sicherung der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Organismen erlassen. So könnte er den Bewirtschaftern von GVO-Anbaugebieten vorschreiben, Isolationsabstände einzuhalten und Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs zu treffen.
Auch zur Trennung des Warenflusses würde er gemäss dem Gesetzesentwurf Vorschriften festlegen. Welche genau, bleibt offen: Die Details würden auf Verordnungsstufe geregelt.
Öffentliches Verzeichnis
Der Bund würde ein öffentlich zugängliches Verzeichnis über den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in den GVO-Anbaugebieten führen. Der Zugang zum Verzeichnis soll verweigert werden, wenn das schutzwürdige Interesse der Bewirtschafter an der Vertraulichkeit von Informationen überwiegt.
Die Gegner einer Koexistenz-Regelung machen geltend, die Schweiz sei dafür zu klein beziehungsweise die Gefahr von Vermischungen zu gross. In der Vernehmlassung war auch vorgebracht worden, die Konsumentinnen und Konsumenten lehnten GVO-Produkte mehrheitlich ab, und der Schweizer Landwirtschaft würden die heute auf dem Markt erhältlichen GVO keinen Vorteil bringen. Als weiteres Argument gegen Gentech-Produkte wurde die Abhängigkeit von Agrarkonzernen genannt.