Rechtsabbiegen bei Rot: Bundesrat zögert bei neuen Regeln für Velos

Während mehr als einem Jahr hat Basel getestet, ob Velos auch bei Rot rechts abbiegen könnten. Der Pilotversuch an vier speziell signalisierten Kreuzungen war ein Erfolg. Für den Bundesrat ist es aber noch zu früh, das Rechtsabbiegen am Rotlicht in der ganzen Schweiz zu legalisieren.

Markierungen auf einem Velostreifen (Archiv) (Bild: sda)

Während mehr als einem Jahr hat Basel getestet, ob Velos auch bei Rot rechts abbiegen könnten. Der Pilotversuch an vier speziell signalisierten Kreuzungen war ein Erfolg. Für den Bundesrat ist es aber noch zu früh, das Rechtsabbiegen am Rotlicht in der ganzen Schweiz zu legalisieren.

In Basel war der Versuch, Velofahrer bei Rot rechts abbiegen zu lassen, ein Erfolg. Das Gesetz entsprechend ändern will der Bundesrat vorerst trotzdem nicht. Er wolle die Attraktivität des Radfahrens hochhalten, vor allem aber dessen Sicherheit, schreibt er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion des Zürcher GLP-Nationalrats Thomas Maier.

Maier möchte das Velofahren mit der Gesetzesänderung attraktiver machen und dadurch mehr Leute zum Umsteigen bewegen. Zudem würde die sinnvoll angepasste Verkehrsregelung das Verständnis zwischen Auto- und Velofahrern fördern, argumentiert er.

Sicher ist sicher

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen im Grundsatz, lehnt die Motion aber trotzdem ab. Seiner Meinung nach braucht es weitere Abklärungen, bevor die Rechtsgrundlagen entsprechend angepasst werden könnten. Der Versuch in Basel zeigte zwar positive Tendenzen. Es müsse aber geklärt werden, ob allfällige negative Nebeneffekte auf die Verkehrssicherheit tatsächlich ausgeschlossen werden könnten.

In Basel ist die Meinungsbildung schon weiter fortgeschritten: Das verantwortliche Bau- und Verkehrsdepartement hat dem Bundesamt für Strassen vor wenigen Wochen beantragt, den Versuch ausweiten zu dürfen. Zugleich wollen die Basler Behörden erreichen, dass das legale Rechtsabbiegen für Velos schweizweit eingeführt wird.

Nächster Artikel