Rechtskommission will Staatshaftung für rückfällige Täter

Nach mehreren Tötungsdelikten durch rückfällige Straftäter will sich die Rechtskommission des Ständerats mit der Staatshaftung auseinandersetzen. Mit 13 zu 8 Stimmen hat sie eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) angenommen.

Die parlamentarische Initiative von Natalie Rickli wurde angenommen (Bild: sda)

Nach mehreren Tötungsdelikten durch rückfällige Straftäter will sich die Rechtskommission des Ständerats mit der Staatshaftung auseinandersetzen. Mit 13 zu 8 Stimmen hat sie eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) angenommen.

Diese verlangt, dass das zuständige Gemeinwesen für Schäden haftet, die bei Strafvollzugslockerungen entstanden sind. Die Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass bezüglich der Staatshaftung in Fällen wie den Morden von Marie im Kanton Waadt und Lucie im Kanton Aargau Klärungs- und Handlungsbedarf bestehe, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.

Nie übernehme jemand die Verantwortung für den Tod oder die Vergewaltigungen der Opfer, schreibt Rickli in der Begründung ihrer Initiative. Wenn Behörden und Richter schon entschieden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen könne, müssten sie die Verantwortung dafür übernehmen. Die Initiative geht nun an die Rechtskommission des Ständerats.

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