Gewisse Firmen sollen künftig offenlegen, wenn sie politische Akteure finanziell unterstützen. Darin sind sich die Rechtskommissionen (RK) der beiden Räte einig. Bei der Frage, wer die Angaben öffentlich machen muss, gehen die Meinungen aber auseinander.
Die Rechtskommission des Ständerates will die Offenlegungspflicht für börsenkotierte und staatlich kontrollierte Unternehmen einführen. Diese sollen jeweils im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben müssen, insbesondere jene an politische Parteien, Verbände und Kampagnen.
Die Kommission gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative des parteilosen Ständerates Thomas Minder (SH) am Freitag zum zweiten Mal Folge.
Die Schwesterkommission des Nationalrates hatte den Vorstoss abgelehnt und wollte dafür eine Kommissionsinitiative ausarbeiten, welche die Anliegen Minders teilweise aufnimmt. Nur Gesellschaften, die vom Bund oder einem anderen Gemeinwesen beherrscht werden, sollen alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offenlegen müssen, mit Namen des Empfängers und Höhe der Zuwendung.
Von diesem Vorschlag will nun wiederum die RK des Ständerates nichts wissen. Sie hat den Beschluss, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.