Rechtsradikaler Rekrut erhält Gewehr trotz Beschwerde

Trotz rechtsradikaler Gesinnung soll einem jungen Tessiner gemäss Bundesverwaltungsgericht in der Rekrutenschule ein Gewehr ausgehändigt werden. Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen hatte eine gegenteilige Empfehlung abgegeben.

Ein Rekrut der Schweizer Armee macht Schiessübungen (Symbolbild) (Bild: sda)

Trotz rechtsradikaler Gesinnung soll einem jungen Tessiner gemäss Bundesverwaltungsgericht in der Rekrutenschule ein Gewehr ausgehändigt werden. Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen hatte eine gegenteilige Empfehlung abgegeben.

Auf ihre Beschwerde ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Die Lausanner Richter kommen in ihrem am Dienstag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Fachstelle nicht beschwerdeberechtigt ist. Das Gesetz sieht vor, dass die einzelnen Departemente des Bundes Beschwerde beim Bundesgericht einreichen können, nicht jedoch die ihnen untergeordneten Dienststellen.

Die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen ist Teil des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Im Gesetz ist nicht ausdrücklich erwähnt, dass sie zu Beschwerden legitimiert ist.

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