Das Thurgauer Volk hat voraussichtlich das letzte Wort über die Beschränkung des Pendlerabzugs auf 6000 Franken. Ein Komitee startet nun mit der Unterschriftensammlung.
«Wir wehren uns dagegen, dass der Kanton Thurgau einseitig auf dem Buckel der Autopendler spart», sagte Vico Zahnd, SVP-Kantonsrat und Präsident des Referendumskomitees, am Mittwoch vor den Medien. Ein Dorn im Auge sei ihnen nicht in erster Linie die Beschränkung des Pendlerabzugs auf 6000 Franken, sondern die Reduktion des Abzugs pro Kilometer.
Diese Verordnungsänderung wird die Thurgauer Regierung allerdings auf Anfang 2016 in Kraft setzen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Dank der Reduktion der Kilometer-Entschädigung erhalten Kanton und Gemeinden Mehreinnahmen von 12,8 Millionen Franken pro Jahr.
Alle Pendler betroffen
«Selbst wer einen kurzen Arbeitsweg hat, zahlt je nach Steuerfuss seiner Wohngemeinde bis zu 180 Franken mehr pro Jahr», rechnete Zahnd vor.
Mit dem Referendum gegen die Beschränkung des Pendlerabzugs wolle das Komitee den Stimmberechtigten die Augen öffnen. Die Volksabstimmung finde voraussichtlich erst 2016 statt. «Wir erwarten, dass die Thurgauer Regierung die Reduktion der Kilometer-Entschädigung wieder ausser Kraft setzt, wenn wir die Volksabstimmung gewinnen», sagte Daniel Leuthard vom Bund der Steuerzahler, Thurgau.
Auch in anderen Kantonen ein Thema
Die steuerliche Entlastung der Pendler ist in den meisten Kantonen ein Thema. Es gibt dabei unterschiedliche Lösungen.
Im Kanton St. Gallen ist vor wenigen Tagen ein ähnliches Referendum mit 6745 Unterschriften zustande gekommen. Ein Komitee wehrte sich gegen die geplante Beschränkung des Pendlerabzugs auf 3655 Franken. Das entspricht dem Preis für ein SBB-Generalabonnement der 2. Klasse.
Im Kanton Bern will die Regierung die Abzüge auf 3000 Franken beschränken. Die Finanzkommission beantragt hingegen eine Grenze von 6700 Franken. Die Vorlage muss noch vor den Grossen Rat.
Die Steuerabzüge für Pendler sind inzwischen in fast allen Kantonen ein Thema – mit unterschiedlichem Ergebnis: In Nidwalden schlägt die Regierung als Sparmassnahme die Beschränkung auf 6000 Franken vor. Die Basler Regierung will eine Grenze von 3000 Franken durchsetzen. Im Kanton Aargau wurde im letzten November eine Motion der Grünen, die den Abzug ebenfalls auf 3000 Franken beschränken wollte, abgelehnt.
Der Bund als Vorreiter
Auslöser für die Diskussionen um die steuerliche Entlastung der Pendler ist der Bund: Bei den direkten Bundessteuern wird nämlich der Fahrkostenabzug ab 2016 auf 3000 Franken begrenzt. Diese Beschränkung ist eine der Massnahmen, mit denen der Bahninfrastrukturfonds gespiesen wird. Volk und Stände hatten am 9. Februar 2014 der entsprechenden Gesetzesänderung mit der FABI-Vorlage zugestimmt.