Referendum gegen Raumplanungsgesetz kommt wohl zustande

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) erwartet, dass gegen das Raumplanungsgesetz genügend Unterschriften zusammenkommen. „So wie es jetzt aussieht, kommt das Referendum zustande“, sagte Rudolf Horber vom sgv am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Häuser der Ortschaft Mutschellen im Kanton Aargau (Archiv) (Bild: sda)

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) erwartet, dass gegen das Raumplanungsgesetz genügend Unterschriften zusammenkommen. „So wie es jetzt aussieht, kommt das Referendum zustande“, sagte Rudolf Horber vom sgv am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Er bestätigte damit Informationen von Radios Régionales Romandes und der Westschweizer Zeitung „Le Temps“. sgv-Präsident Jean-François Rime sagte gegenüber dem Blatt, mehr als 70’000 Unterschriften seien eingegangen. Allerdings sind noch nicht alle beglaubigt, wie Horber sagte.

Die Referendumsfrist läuft am Donnerstag nächste Woche ab. Der Gewerbeverband will die Unterschriften am Tag davor bei der Bundeskanzlei einreichen.

Weniger gut sieht es für das Kantonsreferendum gegen das Raumplanungsgesetz aus. Dieses wollte der Kanton Wallis ergreifen. Bisher hat er allerdings noch keine Mitstreiter unter anderen Kantonen gefunden, wie die Generalsekretärin des Walliser Departements Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung, Chiara Meichtry, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Damit ein Kantonsreferendum zustandekommt, müssen sich acht Stände daran beteiligen.

Indirekter Gegenvorschlag

Die eidgenössischen Räte beschlossen das revidierte Raumplanungsgesetz in der Sommersession als indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Kernstück ist die Beschränkung von Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten fünfzehn Jahre. Damit kommt es zu einer Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen mit Entschädigungen für die Eigentümer.

Ausserdem wird der Gewinn von Eigentümern bei der Einzonung ihres Landes in Bauland künftig zwingend mit einer Mehrwertabgabe belastet. Mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung soll abgeschöpft werden. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann Eigentümer zudem unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.

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