Die Mietzinsen in der Schweiz bleiben vorerst stabil: Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten verharrt bei rekordtiefen 2,0 Prozent. Bis im Juni dürfte der Zinssatz sinken. Spätestens dann müssten die Vermieter die Mietzinsen senken.
Das fordert der Mieterverband. Der Durchschnittszinssatz, der per 31. Dezember ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,92 auf 1,89 Prozent gesunken. Auf den mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatz hat dies jedoch keinen Einfluss: Er beträgt kaufmännisch gerundet weiterhin 2,0 Prozent, wie das Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte.
Das wird so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unterschreitet – was bereits im nächsten Quartal der Fall sein dürfte. Es wird erwartet, dass der Referenzinssatz am 1. Juni auf 1,75 Prozent sinken wird.
Da der Referenzzinssatz vorerst aber noch gleich bleibt, ergibt sich kein neuer Anspruch für Mietzinssenkungen. Mieter können nur eine Mietzinsreduktion verlangen, wenn der Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 2,0 Prozent basiert.
Allerdings erhalten Mieter auch dann nicht in jedem Fall eine Reduktion: Die Vermieter können aufgelaufene Kostenänderungen wie die Teuerung im Umfang von 40 Prozent oder Erhöhungen von Unterhaltskosten im Einzelfall mit der geforderten Mietzinssenkung verrechnen.
Steigende Mieten trotz sinkender Zinsen
Nach Angaben des Schweizerischen Mieter- und Mieterinnenverbands (SMV) erhalten jeweils nur knapp 20 Prozent der Mietenden eine Mietzinssenkung, wenn der Referenzzinssatz sinkt – viel zu wenige aus Sicht des SMV.
«Ein Grossteil der Zinsersparnisse bleibt in den Taschen der Vermieter», sagte Marina Carobbio, SMV-Präsidentin und Nationalrätin (SP/TI), laut Redetext in Bern vor den Medien. Tiefe Zinsen und die Frankenstärke machten den Immobilienmarkt noch attraktiver. Viele Mieter aber würden nicht an den Vorteilen der tiefen Zinsen beteiligt, sagte Carobbio.
Gleichzeitig müssten sie aber alle Nachteile der tiefen Zinsen und des starken Frankens mittragen – etwa drohende Einbussen bei den Pensionskassen. Spätestens wenn der Referenzzinssatz sinke, müssten die Vermieter und Vermieterinnen die Mietzinsen senken.
Seit 2008 hätten sich die Zinssätze auf Hypotheken fast halbiert, auch gebe es keine Teuerung mehr. Trotzdem seien die Mietzinse im gleichen Zeitraum um 9 Prozent angestiegen, kritisiert der Mieterverband.
«Sehr viele günstige Wohnungen»
Im selben Zeitraum habe aber auch die Wohnungsnachfrage stark zugenommen, schrieb der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) in einer Medienmitteilung. Das blende der Mieterverband aus. Zudem würden die tatsächlichen Unterhaltskosten der Vermieter und die langfristigen älteren Hypothekarverträge mit höherem Zins ausgeblendet. Nach Ansicht des HEV gibt es «noch immer sehr viele günstige Wohnungen».
Der HEV rechnet ebenfalls damit, dass der Referenzzinssatz bei der nächsten Publikation am 1. Juni sinken dürfte. Er verweist jedoch darauf, dass auch dann die Vermieter die Mietzinsen nicht in jedem Fall senken müssen: Gemäss Gesetz besteht nur dann ein Senkungsanspruch, wenn aufgrund der Referenzzinsreduktion mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird, wie der HEV betont.
Das Bundesgericht habe wiederholt bestätigt, dass ein Vermieter, der keinen kostendeckenden Ertrag erzielt, den Mietzins nicht senken müsse. Insbesondere bei Altliegenschaften könne sich der Vermieter auch auf die Ortsüblichkeit des Mietzinses berufen.
Auf Sinkflug
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken. Die nächste allfällige Anpassung des Satzes erfolgt per 1. Dezember.
Seit der Einführung im September 2008 ist der Referenzzinssatz nur gesunken. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent. Der nächste Referenzzinsatz wird am 1. Juni 2015 publiziert.