Referenzzinssatz bleibt trotz leichter Reduktion bei 2,0 Prozent

Die Mietzinsen bleiben in der Schweiz stabil. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist zwar minim gesunken, verharrt aber aufgerundet auf dem rekordtiefen Niveau von 2,0 Prozent, wie aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) vom Montag hervorgeht.

Wohnungssuchendes Paar besichtiget neu erstellte Wohnung (Archiv) (Bild: sda)

Die Mietzinsen bleiben in der Schweiz stabil. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist zwar minim gesunken, verharrt aber aufgerundet auf dem rekordtiefen Niveau von 2,0 Prozent, wie aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) vom Montag hervorgeht.

Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2014 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,02 Prozent auf 1,98 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt kaufmännisch gerundet aber weiterhin 2,0 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet, wie das BWO weiter schreibt.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe vor drei Monaten kein neuer Anspruch für Mietzinssenkungen oder Mietzinserhöhungen.

Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 2,0 Prozent basiert, besteht ein Anspruch auf Mietzinssenkung, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt.

Die Vermieter können jedoch aufgelaufene Kostenänderungen wie die Teuerung im Umfang von 40 Prozent oder Erhöhungen von Unterhaltskosten im Einzelfall mit der geforderten Mietzinssenkung verrechnen.

Massgeblich für Mietzinsgestaltung

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

Aufweichung des Mieterschutzes befürchtet

Gemäss dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband haben sich die Kapitalkosten für die Eigentümer in den letzten sechs Jahren fast halbiert. 2014 hätten sie 13 Milliarden weniger Zinsen bezahlt als noch 2008.

Demgegenüber sei der Mietpreisindex im gleichen Zeitraum um acht Prozent gestiegen. Nur ein kleiner Teil der Mieterschaft sei in den Genuss von Mietzinssenkungen gekommen. Wer umziehe, müsse mit einem massiven Mietzinssprung rechnen. Damit entwickelten sich die Wohnkosten von Mietern und Eigentümern in entgegengesetzte Richtung und die Schere gehe weiter auseinander.

Bereits versuche die Vermieterlobby mit parlamentarischen Vorstössen den Mieterschutz noch stärker aufzuweichen. Durch die Stärkung der Marktmiete und durch eine Abkoppelung der Rendite vom Referenzzinssatz, wie dies in Vorstössen der Hauseigentümerverbände im Nationalrat gefordert werde, wären neue Mitzinserhöhungen vorprogrammiert. Der SMV werde diesen Angriff auf den Mieterschutz mit aller Vehemenz bekämpfen.

Referenzzins dürfte vorerst stabil bleiben

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass der Referenzzins seit dem 3. September 2013 auf dem Niveau von zwei Prozent stabil ist.

Aufgrund der vergangenheitsbezogenen Erhebung sowie dem grossen Bestand an teils langfristigen Festhypotheken würden sich Zinsänderungen am Markt nur verzögert auf den Referenzzinssatz durchschlagen.

Dies gelte auch für den Einfluss einer allfälligen Verteuerung der Neuabschlüsse von Hypothekarkrediten durch die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung des Eigenkapitalpuffers für Wohnbauhypotheken. Der HEV erwartet aber auch bei der nächsten Publikation des Referenzzinssatzes am 1. September 2014 keine Änderung.

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