Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,25 Prozent. Damit ist er seit der Senkung vor einem Jahr unverändert. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz.
Da der Referenzzinssatz unverändert bleibt, haben die Mieter weder einen neuen Senkungs- noch einen Erhöhungsanspruch, wie das Bundesamt für Wohnungswesen am Montag mitteilte. Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen.
Zudem könnten weitere aufgelaufene Kostenänderungen – etwa Teuerung im Umfang von 40 Prozent und Erhöhungen von Unterhaltskosten – eine Anpassung rechtfertigen. Dies könnte im Rahmen der Mietzinssenkung verrechnet werden.
Der nächste Referenzzinsatz wird am 2. September 2013 publiziert. Er wird vierteljährlich ermittelt. Letztmals gesenkt wurde der für die Wohnungsmieten in der Schweiz massgebliche Zinssatz vor einem Jahr – von 2,5 auf 2,25 Prozent.