Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,0 Prozent. Vor drei Monaten war der Zinssatz um 0,25 Prozentpunkte gesenkt worden. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz.
Da der Referenzzinssatz unverändert bleibt, gibt es weder einen neuen Senkungs- noch einen Erhöhungsanspruch, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte. Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende September ermittelte das Amt einen Durchschnitt von2,06 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,09 Prozent lag. Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,0 Prozent.
Mieterverband: Mietzinssenkung einfordern
Der Schweizerische Mieterverband (SMV) forderte am Montag jene Mieter dazu auf, eine Mietzinssenkung einzufordern, die dies seit September noch nicht gemacht haben. Damals war der Zinssatz zum ersten Mal seit 15 Monaten nach unten angepasst worden – von 2,25 auf 2,0 Prozent.
Erfahrungsgemäss erhalte nur jeder fünfte Mieter ein Mietzinsreduktion, teilte der Mieterverband weiter mit. «Anspruch hätten aber viel mehr Mietparteien.» Sinke der Referenzzinssatz um 0,25 Prozent, sollte für die Miete gleichzeitig 3 Prozent weniger bezahlt werden müssen.
Dieser Rechnung stimmt auch der Hauseigentümerverband (HEV) zu. Der Verband hielt am Montag aber gleichzeitig fest, dass die Vermieter die Teuerung sowie höhere Unterhalts- und Betriebskosten gegen den Senkungsanspruch aufrechnen könnten.
Dass der Durchschnittszinssatz nicht mehr weiter gesunken ist, ist aus der Sicht des Hauseigentümerverbandes auch auf die Politik des Bundesrats zurückzuführen.
Dieser verlangte im Februar dieses Jahres von den Banken mehr Reserven für Wohnbauhypotheken, um eine drohende Immobilienblase abzuwenden. «Offenbar hat dies zu einer tendenziellen Verteuerung der Neuabschlüsse geführt», schrieb der HEV.
Bund: Zinssatz sollte stabil bleiben
Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. März 2014 publiziert. Er bleibt auf dem heutigen Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet.
Seit der Einführung des schweizweit einheitlichen Referenzzinssatzes ist dieser stetig gesunken – von 3,5 Prozent im September 2008 auf die nun gültigen 2,0 Prozent fünf Jahre später. Der Bund rechnet damit, dass der Wert in den nächsten zwei Jahren stabil bleiben wird.