Reformpaket für Baselbieter Pensionkasse geht an Landrat

Nach der Vernehmlassung hat die Baselbieter Regierung die Vorlage zur Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) in drei zentralen Punkten überarbeitet. Unter anderem werden die Beiträge der Arbeitnehmer weniger stark erhöht als geplant.

Nach der Vernehmlassung hat die Baselbieter Regierung die Vorlage zur Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) in drei zentralen Punkten überarbeitet. Unter anderem werden die Beiträge der Arbeitnehmer weniger stark erhöht als geplant.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der Kanton und die Arbeitnehmer die Pensionskassenbeiträge für den Zeitraum der Sanierung je zur Hälfte tragen. Nun sollen die Arbeitgeber, die bisher 40 Prozent zahlen mussten, 45 Prozent, der Kanton dagegen 55 Prozent leisten.

Erfüllt werde damit eine Forderung der Arbeitsgemeinschaft Baselbieter Personalverbände (ABP), wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Diese Massnahme werden jedoch vollumfänglich mit Änderungen bei der Besitzstandwahrung finanziert.

Die Kosten für die Sanierung der in Schieflage geratenen BLPK werden auf 2,3 Mrd. Fr. veranschlagt. Davon entfallen 1,069 Mrd. Fr. auf den Kanton. Den Rest müssen die Gemeinden und die übrigen angeschlossenen Institutionen aufbringen.

Während der Kanton seinen Anteil für die Sanierung über einen Zeitraum von 40 Jahren amortisieren will, kommt die Regierung aufgrund der Vernehmlassung den Gemeinden und Institutionen insofern entgegen, als er ihnen bei der Amortisation Flexibilität gewährt. Neben einem kürzeren Zeitraum ist für sie auch eine Einmaleinlage möglich.

Schliesslich überarbeitete die Regierung in der BLPK-Vorlage auch die Zuordnung der Lehrpersonen: Lehrkräfte von Kindergärten, Primar- und Musikschulen verbleiben nun im Bestand des Kantons. Damit werde den Erwartungen zahlreicher Gemeinden Rechnung getragen, heisst es in der Mitteilung.

Die Vorlage geht nun an den Landrat. Sie beinhaltet unter anderem den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahren.

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