Die Baselbieter Kantonsangestellten werden durch die Reform der staatlichen Pensionskasse weniger stark belastet als ursprünglich geplant. Bei den Pensionskassenbeiträgen und zwei weiteren zentralen Punkten hat die Regierung das Reformpaket überarbeitet.
Nach der Vernehmlassung habe der Regierungsrat die Vorlage für die Reform der Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) im Sinne eines „fairen und ausgewogenen Pakets optimiert“, sagte Finanzdirektor Adrian Ballmer am Mittwoch vor den Medien. Aus seiner Sicht hat die Regierung eine mehrheitsfähige Lösung gefunden. Die Vorlage geht nun an den Landrat.
Entgegengekommen ist die Regierung den Kantonsangestellten auf Druck der Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP) bei den Pensionskassenbeiträgen. Bei den Arbeitnehmern wird nun der Lohnabzug für die Dauer der Pensionkassensanierung nur von 40 auf 45 Prozent erhöht.
Geplant war ursprünglich, dass sich der Kanton und das Personal die Beiträge teilen. Der Kanton, der bisher 60 Prozent trug, übernimmt nun aber künftig 55 Prozent. Durch die am Mittwoch präsentierte Lösung steigt die durchschnittliche Mehrbelastung der Kantonsangestellten statt um 2,6 nur um 1,4 Prozent an.
Die Entlastung des Staatspersonals sei unter dem Strich kostenneutral, hiess es an der Medienkonferenz. Zur Kompensation werden bei der Besitzstandwahrung Korrekturen vorgenommen.
Flexibilität für Gemeinden
Entgegengekommen ist die Regierung auch den Gemeinden und weiteren an die BLPK angeschlossenen Institutionen, die nach heutigen Stand an die Ausfinanzierung der Pensionskasse 1,2 Mrd. Fr. beisteuern müssen. Ihnen räumt der Kanton bei der Amortisation zeitliche Flexibilität ein und ermöglicht auch Einmalzahlungen.
Der Kanton hingegen will seinen Anteil von 1,1 Mrd. Fr. nicht auf einmal einzahlen, sondern über 40 Jahre amortisieren. Bei einer Einmalzahlung bestehe die Gefahr, dass ein grosser Teil des Geldes je nach Entwicklung der Finanzmärkte in kurzer Zeit wieder verloren gehe, hiess es an der Medienkonferenz.
Auf Wunsch vieler Gemeinden verbleiben zudem Lehrkräfte von Kindergärten sowie Primar- und Musikschulen bei der BLPK. Die Forderung nach Übernahme der Deckungslücke dieser Lehrkräfte wollte der Kanton indes nicht erfüllen.
Wechsel zu Beitragsprimat
Festgehalten hat die Regierung trotz Kritik in der Vernehmlassung am Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, das der BLPK zu mehr Flexibilität und einfacheren Abläufen verhelfen soll. Schon heute gelte bei 20 Prozent der rund 240 der Pensionskasse angeschlossenen Institutionen das Beitragsprimat, darunter die BLKB und die FHNW.
Das Reformpaket sieht auch eine Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre bei gleichzeitiger Flexibilisierung vor. So können sich Kantonsangestellte künftig frühestens mit 58 pensionieren lassen. Spätestens mit 70 kommt der Ruhestand.
Tiefrote Zahlen
Die BLPK mit 22’000 Versicherten und 7500 Rentnern wies 2011 bei einem Deckungsgrad von 76,8 Prozent eine Deckungslücke von 1,6 Mrd. Fr. auf. Künftig soll die Pensionskasse wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung im System der Vollkapitalisierung geführt werden. So sollen Altlasten bereinigt und die BLPK wieder auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden.
Zudem wird die Pensionskasse in eine Sammeleinrichtung umgewandelt. In diesem können alle angeschlossenen Arbeitgeber ein eigenes Vorsorgewerk nach ihren Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten bilden.
In Umsetzung neuen Bundesrechts soll überdies in einem neuen Dekret nur noch die Finanzierung der BLPK geregelt. Die Leistungen richten sich dann nach den vorhandenen Mitteln. Das bisherige Dekret, in dem sowohl Finanzierung und Leistungen geregelt werden, ist ab 2014 nicht mehr zulässig.