Im Kanton Aargau sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für Eigentümer von Start-ups «sehr attraktiv». Das hält der Regierungsrat fest. Der Aargau habe im Vergleich mit anderen Kantonen eine der günstigen Lösungen. Daran solle sich nichts ändern.
Die Aktien von neugegründeten Gesellschaften würden im Gründungsjahr und in den Aufbaujahren wie in allen Kantonen zum Substanzwert bewertet, der in dieser Phase tief sei. Das schreibt der Regierungsrat in der Stellungnahme zu einer Interpellation aus den Reihen der FDP.
Mit dieser Praxis werde auch die Vermögenssteuer der Start-up-Aktionäre und -Gründer auf Basis dieser tiefen Bewertung erhoben. Finden Aktienverkäufe an Dritte statt oder beteiligen sich Dritte an Kapitalerhöhungen, stellen einige Kantone wie zum Beispiel der Kanton Zürich auf diesen höheren Kaufwert ab.
Die Folge: Die Steuerbelastung steigt deutlich. Im Kanton Zürich wehren sich Jungunternehmer und bürgerliche Parteien gegen diese neue, verschärfte Praxis.
Viele andere Kantone wie auch der Kanton Aargau bleiben jedoch beim Substanzwert. Das Start-up-Unternehmen sei immer noch in der Aufbauphase und sich die tatsächliche wirtschaftliche Situation, hält der Regierungsrat fest. Der Aargau wende diese Praxis zugunsten der Start-ups schon seit Jahren an und beabsichtige, daran festzuhalten.
Sowohl in der Aufbauphase als auch später komme zudem bei der Besteuerung von nicht börsenkotierten Aktien eine besondere Regelung zur Anwendung.
Der Vermögenssteuerwert dieser Aktien werde um die Hälfte reduziert. Damit werde die wirtschaftliche Doppelbelastung – Kapitalbesteuerung beim Unternehmen und Vermögensbesteuerung beim Aktionär – gemildert.