Regierung für Überprüfung der Stiftungsaufsichts-Gebühren

Die Gebühren der Stiftungsaufsicht beider Basel für gemeinnützige Stiftungen sind der baselstädtischen Regierung zu hoch. Sie beantragt daher dem Grossen Rat, eine LDP-Motion für eine entsprechende Anpassung des Staatsvertrages zu überweisen.

Laut der Motion wurden die jährlichen Gebühren für kleinere Stiftungen mit einem Kapital bis 15 Mio. Franken seit der Gründung 2011 mehr als verdoppelt. Das ist zu viel, meint die baselstädtische Regierung. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Die Gebühren der Stiftungsaufsicht beider Basel für gemeinnützige Stiftungen sind der baselstädtischen Regierung zu hoch. Sie beantragt daher dem Grossen Rat, eine LDP-Motion für eine entsprechende Anpassung des Staatsvertrages zu überweisen.

Nach Meinung der baselstädtischen Regierung beansprucht die Stiftungsaufsicht beider Basel zu hohe Gebühren. Die Basler Regierung sei bereit, mit der Baselbieter Exekutive eine Anpassung auszuhandeln, teilte sie am Dienstag mit. 

Die gemeinsame Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) war 2011 geschaffen worden. Laut der Motion wurden seither die jährlichen Gebühren für kleinere Stiftungen mit einem Kapital bis 15 Mio. Franken mehr als verdoppelt. 

Erhöhung der Gebühren ohne Änderung im Stiftungsrecht

Die breit abgestützte Motion moniert, dass die Gebührenerhöhung der BSABB ohne jede Änderung im Stiftungsrecht oder der Aufgaben der Aufsichtsbehörde erfolgte. Die Aufschläge brächten weder dem Kanton noch der Allgemeinheit einen Vorteil und schadeten gemeinnützigen Stiftungen, weil diese Gelder nicht den Destinatären zugute kommen.

Die BSABB habe 2012 laut Motion einen Reingewinn von fast 20 Prozent der Gebührenerträge ausgewiesen. Der Staatsvertrag verlange nicht nur die Rückzahlung des Dotationskapitals von 1,5 Mio. Franken samt Zinsen an die Kantone, sondern auch die Erwirtschaftung eines substanzielles Eigenkapitals für Schwankungen. Das Haftungsrisiko sei jedoch für klassische Stiftungen gering.

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