Im Ringen um den Baselbieter Finanzausgleich hat die Regierung die Limite für Zahler-Gemeinden auf maximal 17 Prozent der Steuerkraft festgelegt, wie sie am Dienstag mitteilte. Dies entspricht einer Vorgabe des Landrates.
2010, im ersten Jahr des neuen Finanzausgleichs, hatten einzelne finanzstarke Gemeinden unerwartet bis zu knapp 20 Prozent abliefern müssen, was heftige Proteste auslöste. Das Parlament beschränkte in der Folge im November die Zahlungen auf 17 Prozent, erlaubte aber der Regierung darunter zu gehen.
Die Regierung bleibt nun bei ihrer vor einem Jahr publizierten Präferenz für den Maximalsatz, den sie für „zweckmässig“ hält. Auch eine Konsultativkommission mit Gemeindebeteiligung unterstütze diese Position.
Zehn Gemeinden fordern mit einer Gemeindeinitiative Änderungen am Finanzausgleich. Die Forderung ist derzeit bis Ende 2015 sistiert, in Erwartung der Ergebnisse einer von der Regierung angekündigten Evaluation. Das Inkrafttreten einer allfälligen Gesetzesrevision ist so nicht vor dem 1. Januar 2016 zu erwarten.
Die im April 2011 eingereichte Initiative verlangt eine Obergrenze für die Mittelabschöpfung bei Gebergemeinden sowie die Streichung der Zusatzbeiträge für finanzschwache Gemeinden. Im November 2011 hat der Landrat für die Abschöpfung eine Obergrenze von 17 Prozent festgelegt. Offen ist indes noch die Frage der Zusatzbeiträge.