Regierung präsentiert Kulturleitbild und bereitet neues Gesetz vor

Die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat am Mittwoch das von der Regierung verabschiedete neue Kulturleitbild vorgelegt. Das sogenannte leitbild_kultur.bl 2012-2017 soll auch als Grundlage für eine neues Kulturgesetz des Kantons dienen.

Die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) hat am Mittwoch das von der Regierung verabschiedete neue Kulturleitbild vorgelegt. Das sogenannte leitbild_kultur.bl 2012-2017 soll auch als Grundlage für eine neues Kulturgesetz des Kantons dienen.

Über ein neues Kulturgesetz hatte der Baselbieter Landrat schon 2009 debattiert. Die bürgerliche Ratsmehrheit legte sich damals jedoch quer: Der Gesetzesentwurf wurde an die Regierung zurückgewiesen, und ein später nachgereichter Vorstoss forderte zuerst ein Kulturleitbild.

Dem kam die BKSD mit einem breit angelegten Prozess nach, so etwa mit einer «Tagsatzung», einer Auslegeordnung unter dem Titel «Who’s who» oder Vergleichsstudien mit anderen Kanton mit ähnlichen Strukturen. Nun hat sie das – nach 1989, 1996, 2002 und 2007 – fünfte Kulturleitbild innert 25 Jahren präsentiert.

Grosse Vielfalt

Das neuste Kulturleitbild umfasst in sieben Abschnitten und fünf Anhängen einen kulturpolitischen Tour d’horizon sowie Leitlinien und Grundsätze oder Kriterien und Konditionen der Kulturpolitik. Hinzu kommen konkrete Prioritäten und Programme bis ins Jahr 2017, wobei insgesamt zwölf im Leitbild beschrieben werden.

Der Tour d’horizon beinhalte ein Bekenntnis zur Vielfalt als auch zu Partnerschaft, sagte Bildungsdirektor Urs Wüthrich in Liestal vor den Medien. Nebst anderem wird im Text dem Baselbiet ein erstaunlich breites Kulturangebot bescheinigt. Dazu komme ein urbanes Angebot in Basel – ein nicht unerheblicher Teil des Baselbieter Publikums frequentiere beides.

Vor Ort und in Region

Die Grundsätze der Kulturpolitik unterstreichen zum einen die Kulturförderung vor Ort, in den Gemeinden. Trotz der lokalen Vielfalt brauche es aber gleichzeitig eine Kulturpolitik mit regionaler Sicht: Diese schliesse Institutionen in Baselland wie Augusta Raurica, das Museum BL, das Kunsthaus Baselland oder das Palazzo Liestal ein wie auch Institutionen in Basel.

Die Mittel aus dem Kulturvertrag mit Basel-Stadt seien denn auch keine Abdeckung von Zentrumsleistungen, sondern Beiträge an Betriebe mit herausragender Stellung in der Region. Zudem gebe es auch einen Mittelfluss aus Basel-Stadt an regionale Einrichtungen in Baselland wie das Theater Roxy in Birsfelden, das Festival für Neue Musik in Rümlingen oder die Römerstadt in Augst.

Angesichts des Grossangebots in Basel sei es zudem wenig sinnvoll, wenn sich Baselbieter Kulturbetriebe als «Leuchttürme» verstehen wollten. Gewicht hätten sie vielmehr als Kompetenzzentren, wo künstlerische und kulturelle Kompetenz gewonnen werde, wie Reto Marti, Leiter des Amts für Kultur, erklärte.

Stärker engagieren sollten sich zudem die Gemeinden, sagte nebst anderem Niggi Ulrich, Leiter kulturelles.bl. Das Leitbild enthält im weiteren eine Übersicht über Bedingungen kantonaler Förderung sowie Prioritäten bis 2017, darunter neben elf Themen vom Kunsthaus Baselland bis zu Augusta Raurica auch die mittelfristige Beitragssicherung für das Theater Basel.

Neue Kulturgesetzvorlage

Schliesslich will die Regierung nach der Veröffentlichung des Kulturleitbilds erneut eine Vorlage für ein Kulturgesetz vorlegen. Der neue Entwurf wurde gegenüber dem vom Parlament 2009 zurückgewiesenen Text vor allem um einen Teil ergänzt, der das bestehende kulturelle Angebot im Kanton umreisst, wie es hiess.

Nach der Vernehmlassung mit Beginn im Spätsommer könnte der Landrat im Spätherbst über die revidierte Vorlage beraten. Das Gesetz soll das geltende Kultursubventionsgesetz von 1963 ablösen und wäre das erste eigentliche Kulturgesetz des Kantons.

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