Regierung streicht Verwandtenunterstützungspflicht bei Sozialhilfe

Im Kanton Baselland soll die Verwandtenunterstützungspflicht in der Sozialhilfe aufgehoben werden. Seit die massgeblichen Limiten 2010 erhöht wurden, sei die Zahl der durchsetzbaren Fälle massiv zurückgegangen, begründet die Regierung den Schritt in einer Mitteilung vom Dienstag.

Im Kanton Baselland soll die Verwandtenunterstützungspflicht in der Sozialhilfe aufgehoben werden. Seit die massgeblichen Limiten 2010 erhöht wurden, sei die Zahl der durchsetzbaren Fälle massiv zurückgegangen, begründet die Regierung den Schritt in einer Mitteilung vom Dienstag.

Erhöht worden waren die Limiten 2010 aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids sowie der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). So waren im Kanton 2009 noch 44 Personen unterstützungspflichtig gewesen; nach der Anpassung der Limiten blieben davon noch drei Fälle übrig.

Bis 2012 kamen zudem gerade noch zwei neue Fälle hinzu. Von den damit insgesamt fünf Fällen wurden zudem inzwischen die meisten wieder eingestellt, und derzeit wird nur noch in einem Fall Verwandtenunterstützung bezahlt.

Von der Sozialhilfe entkoppelt sei zudem die Jugendhilfe, und auch die Altershilfe kenne keine Verwandtenunterstützungspflicht, hält die Regierung weiter fest. Schliesslich komme fast die Hälfte der Sozialhilfeempfänger aus dem Ausland; die Unterstützungspflicht sei dort aber kaum durchsetzbar, was eine Rechtsungleichheit bewirke.

Angesichts dieser Umständen erachtet es die Regierung als nicht mehr gerechtfertigt, alle rund 3000 neuen Fälle von Sozialhilfe pro Jahr darauf zu überprüfen, ob eine Unterstützung durch Verwandte möglich ist. Eine Überprüfung nur im Falle von Hinweisen wäre aber willkürlich. Die Regierung will die Pflicht daher ganz aufheben.

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