Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag im Rahmen der Wirtschaftsförderung zwei Sofortmassnahmen bei den Steuern verabschiedet. Mit der einen wird die Möglichkeit für Forschungsrückstellungen ausgedehnt, mit der anderen werden Direktabschreibungen für Unternehmen eingeführt.
Steuerlich sind Rücklagen für Grundlagen- oder angewandte Forschung zulässig. Erreichen durften sie bisher total einen Fünftel des Forschungsaufwands der letzten fünf Jahre. Neu wird die Grenze auf ein Drittel erhöht, wie die Regierung mitteilte. Beibehalten wird die fürs einzelne Jahr zulässige Quote von 20 Prozent des Gewinns.
Mit der Erhöhung der Obergrenze hat der Kanton Baselland laut der Regierung nun die attraktivste Regelung schweizweit. Die Jahresquote war zudem bereits bisher die höchste in der Schweiz. Für die Anpassung nötig war eine Änderung der Steuerverordnung. Wirksam ist diese auf kantonaler und Gemeindeebene.
Durch blosse Anpassung der Verwaltungspraxis eingeführt werden können die Direktabschreibungen. Sie sind zudem auch bei der direkten Bundessteuer wirksam. Unternehmen können damit Ausgaben für laufend zu ersetzende, schnell abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter direkt dem Aufwand belasten.
Das Vorgehen ist möglich für Güter bis zu einem Wert von 5000 Franken. Eine höhere Wertgrenze ist laut der Regierung aufgrund des Steuergesetzes nicht möglich. Die Massnahme erlaube vorab Vereinfachungen im Rechnungs- und Steuerwesen kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU) und erübrige auch Nachfragen der Steuerverwaltung.