Regierung verteidigt KESB-Entscheid zu St.-Ursen-Brandstifter

Die Solothurner Regierung verteidigt das Vorgehen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Fall des St.-Ursen-Brandstifters. Die Behörde habe nicht willkürlich gehandelt, als sie den Mann entgegen einem Bundesgerichtsurteil zur fürsorgerischen Unterbringung wieder ins Gefängnis steckte.

Die Solothurner Regierung verteidigt das Vorgehen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Fall des St.-Ursen-Brandstifters. Die Behörde habe nicht willkürlich gehandelt, als sie den Mann entgegen einem Bundesgerichtsurteil zur fürsorgerischen Unterbringung wieder ins Gefängnis steckte.

Der 66-jährige Mann, der 2011 einen Brandanschlag auf die St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn verübt hatte, hätte im vergangenen Herbst auf Anordnung des Bundesgericht aus der Verwahrung entlassen werden sollen.

Die Solothurner KESB setzte jedoch gerichtlich durch, dass der Mann wegen möglicher Gefährdung der Öffentlichkeit vorerst in fürsorgerischer Unterbringung bleiben musste. Schliesslich konnte der Mann später erreichen, dass er dennoch freigelassen wurde.

Die KESB habe in diesem Falle eingehende Abklärungen getroffen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine im Kantonsrat eingereichte SVP-Interpellation. Das rechtliche Gehör sei gewährt worden und der Entscheid über eine fürsorgerische Unterbringung in Dreierbesetzung getroffen worden.

Entscheid eigenverantwortlich gefällt

Auch wenn das Solothurner Verwaltungsgericht die fürsorgerische Unterbringung wieder aufgehoben habe, könne der KESB keinen Vorwurf der Willkür gemacht werden. Diese Behörde fälle ihre Entscheide autonom und eigenverantwortlich und könne deswegen nicht sanktioniert werden.

Das Solothurner Verwaltungsgericht habe eine grundsätzliche Rechtsfrage geklärt. Diese werden in die künftige Praxis der KESB einfliessen, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten regierungsrätlichen Antwort weiter.

Der Mann hatte am 4. Januar 2011 in der St.-Ursen-Kathedrale in Solothurn über den Altar und den darunter liegenden Teppich rund 20 Liter Benzin geschüttet. Das dabei entstandene Gemisch aus Luft und Benzin zündete er mit einer Kerze an. Verletzt wurde niemand. Beim Brandanschlag entstand ein Sachschaden von 3,5 Millionen Franken.

Der 66-Jährige hatte zum Zeitpunkt der juristischen Auseinandersetzung vom letzten Herbst die gegen ihn ausgesprochene unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Brandstiftung, mehrfacher Störung des Bahnverkehrs sowie Drohung und Schreckung der Bevölkerung längst abgesessen. Er hatte sich in der Haft gegen alle Therapien gewehrt.

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