Regierung will Initiativen schneller behandeln

Die Basler Regierung will die Behandlungsdauer für kantonale Volksinitiativen verringern: Der Grosse Rat soll künftig über die rechtliche Zulässigkeit und das weitere Vorgehen in einem Zug entscheiden. Dies ergebe „in den allermeisten Fällen“ eine Verkürzung um rund vier Wochen.

Die Basler Regierung will die Behandlungsdauer für kantonale Volksinitiativen verringern: Der Grosse Rat soll künftig über die rechtliche Zulässigkeit und das weitere Vorgehen in einem Zug entscheiden. Dies ergebe „in den allermeisten Fällen“ eine Verkürzung um rund vier Wochen.

Die Regierung hat dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) beantragt, wie sie am Dienstag mitteilte. Nach heutiger Regelung entscheidet das Parlament dagegen zuerst über die rechtliche Zulässigkeit einer Initiative und an der nächsten Sitzung über das weitere Verfahren.

Einstufiges Verfahren

Meistens jedoch könne die rechtliche Zulässigkeit problemlos festgestellt werden, hält die Regierung fest. Darum könne auch ein einstufiges Verfahren eingeführt werden. Mit der beantragten Gesetzesänderung erfüllt die Regierung eine Motion, die von EVP-Seite eingereicht worden war.

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