Regierung will Mieterschutz-Initiativen überarbeiten

Die Basler Regierung will die drei vom Mieterverband im September 2016 eingereichten Mieterschutz-Initiativen nicht direkt dem Souverän vorlegen. Wegen rechtlicher Bedenken will die Exekutive zumindest eines der Volksbegehren überarbeiten, was bei den Initianten aber gar nicht gut ankommt.

Die Basler Regierung möchte an Initiativen des Mieterinnen- und Mieterverbandes Änderungen vornehmen.

(Bild: Livio Marc Stoeckli)

Die Basler Regierung will die drei vom Mieterverband im September 2016 eingereichten Mieterschutz-Initiativen nicht direkt dem Souverän vorlegen. Wegen rechtlicher Bedenken will die Exekutive zumindest eines der Volksbegehren überarbeiten, was bei den Initianten aber gar nicht gut ankommt.

Im Herbst 2016 hat der Basler Mieterinnen- und Mieterverband drei Initiativen eingereicht. Sie fordern Transparenz bei Vormieten, weniger Kostenrisiko vor Gericht und mehr Schutz für ältere und langjährige Mieter.

Die Regierung will sich nun alle drei Initiativen zur Berichterstattung überweisen lassen. Zwei der drei Mieterschutz-Initiativen solle das Parlament für rechtlich zulässig erklären, teilt die Regierung mit. Allerdings mit einigen Einschränkungen. 

Ohne Änderungen und vollständig für rechtlich zulässig erklären lassen will die Regierung nur die Neumieten-Initiative. Diese verlangt die Einführung der Formularpflicht bei der Anfangsmiete. Der Mieterinnen- und Mieterverband will auf diesem Weg massive Preisaufschläge bei Mieterwechseln bekämpfen. Die Regierung will in ihrer Stellungnahme über Erfahrungen in jenen Kanton berichten, in denen die Formularpflicht bereits besteht.

Ergänzungen …

Die Initiative «Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren» soll mit zwei Ergänzungen versehen werden, welche «unumgänglich» seien. So will die Regierung das formulierte Begehren in einem andern Gesetz unterbringen als von den Initianten vorgeschlagen. Zudem schlägt die Regierung eine Übergangsbestimmung vor, um der Rechtssicherheit zu genügen.

… und eine Anpassung

Nur für teilweise rechtlich zulässig erklären lassen will die Regierung die «Wohnschutzinitiative», die per Verfassungsänderung gegen renditegetriebene Totalsanierungen zielt. Der Initiativtext müsse angepasst werden, weil er suggeriere, dass der Kanton im Bereich des Kündigungsschutzes gesetzgeberisch tätig sein könne, was aber nicht der Fall sei, heisst es in der Medienmitteilung.

Harsche Kritik vom Mieterverband

Die Absicht, die «Wohnschutzinitiative» zu überarbeiten, stösst dem Mieterinnen- und Mieterverband sauer auf. Die Regierung wolle auf juristischem Weg die Initiative torpedieren, schreibt er in einer Stellungnahme.

Bei der «Wohnschutzinitiative» gehe es nicht darum, den Kanton gesetztgeberisch aktiv werden zu lassen. Vielmehr solle sich der Kanton stärker für den Wohnschutz in den Quartieren einsetzen, was möglich sei. «Bundesrechtlich erlaubt sind kantonale Mietzinskontrolle, Abbruchbewilligungen und/oder andere Massnahmen, die dafür sorgen, dass in den Quartieren genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden bleibt und geschützt wird», schreibt der Verband.

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