Baselbieter Kantonsangestellte müssen wohl künftig mit tieferen Renten rechnen. Damit die Renten nicht zu sehr sinken, schlägt die Regierung vor, bis zu 152 Millionen Franken in die Pensionskasse einzuschiessen.
Die schlechteren Rahmenbedingungen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) zwingen den Kanton zum Handeln. Um seine Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt wenigstens teilweise erhalten zu können, muss er trotz angespannter Finanzlage Mittel in mindestens zweistelliger Millionenhöhe einsetzen.
Die BLPK hat am Donnerstag bekannt gegeben, dass sie den technischen Zinssatz per 2018 von 3 auf 1,75 und den Umwandlungssatz in vier Schritten bis 2022 von 5,8 auf 5 Prozent senkt. Wie sie darauf reagieren will, skizzierte die Regierung am Freitag. Eine Vorlage soll bis im Sommer an den Landrat überwiesen werden.
Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 5 Prozent lässt die künftigen Altersrenten der Staatsangestellten um 14 Prozent schrumpfen. Für den Kanton Baselland würde sich dies gemäss einer Mitteilung der Finanz- und Kirchendirektion doppelt negativ auswirken.
Diskussion um Leistungsziel
Einerseits verlöre der Kanton, dessen Personal eben erst eine Lohnkürzung um ein Prozent hinnehmen musste, weiter an Attraktivität als Arbeitgeber. Anderseits besteht die Gefahr, dass sich viele Kantonsangestellte 2018 vorzeitig pensionieren lassen, um noch vom höheren Umwandlungssatz zu profitieren.
Heute soll die Altersrente 60 Prozent des versicherten Lohns ausmachen. Durch den tieferen Umwandlungssatz sinkt dieses Leistungsziel auf 51 Prozent. Soll das heutige Ziel beibehalten werden, braucht es gemäss der Mitteilung einerseits höhere Sparbeiträge und anderseits Einlagen zur Abfederung.
Fehlbetrag von 300 Millionen
Die Höhe des künftigen Leistungsziels ist noch offen. Beim Umwandlungssatz für seine Vorsorgewerk steht für den Kanton ein Wert von 5,4 Prozent im Vordergrund, was sogenannte Umlagekosten von 7,7 Millionen Franken zur Folge hätte. Je nach Modell müsste der Kanton zudem für die Abfederung zwischen 54,2 und 152,6 Millionen Franken als einmaligen Betrag aufbringen.
Finanzielle Folgen hat auch die Senkung des technischen Zinssatzes von 3 auf 1,75 Prozent. Diese Massnahme führt zu einer Unterdeckung, die saniert werden muss. Gerechnet wird mit einem Fehlbetrag von rund 300 Millionen Franken. Davon können indes rund 280 Millionen der Arbeitgeberreserve entnommen werden.