Regierung will Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern

Die Baselbieter Regierung will die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Sie beantragt dazu dem Landrat unter anderem, die derzeitige Defizit- durch eine Schuldenbremse zu ersetzen und einen Finanz- und Aufgabenplan einzuführen, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Die Baselbieter Regierung will die mittelfristige Finanzplanung verbindlich festsetzen.

(Bild: Nils Fisch)

Die Baselbieter Regierung will die Steuerung der Kantonsfinanzen verbessern. Sie beantragt dazu dem Landrat unter anderem, die derzeitige Defizit- durch eine Schuldenbremse zu ersetzen und einen Finanz- und Aufgabenplan einzuführen, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Die Neuerungen sind Teil einer Vorlage zur «Stärkung der finanziellen Steuerung (StäfiS)», die am 5. Januar den Medien präsentiert werden soll. Sie beinhaltet nicht einzelne Haushaltsmassnahmen, sondern ein Regelwerk zur Steuerung. Dazu gehört auch die Optimierung der Rechnungslegung und Berichterstattung.

Die Regierung will die mittelfristige Finanzplanung verbindlich festsetzen und sich selbst sowie dem Parlament griffige Steuerungsinstrumente in die Hand geben. Zudem soll das Baselbieter Finanzhaushaltsgesetz (FHG) auf einen zeitgemässen Stand gebracht und entschlackt werden.

Schuldenbremse, Ausgabenkompetenzen, Aufgaben- und Finanzplan (AFP) sowie Rechnungslegung und Berichterstattung werden mit der Vorlage in der Verfassung verankert, was die Regierung mit ihrer zentralen Bedeutung für die finanzielle Steuerung begründet. Mit dem Vorgehen stütze sich das Baselbiet auf Erfahrungen anderer Kantone und des Bundes ab.

Kompetenzen neu justieren

Die Kompetenzen zwischen Landrat und Regierung würden nicht grundlegend verschoben; die Kompetenzordnung werde aber «neu justiert». Unter anderem wünscht sich die Exekutive höhere Ausgabenkompetenzen im Rahmen des Budgets; das FHG soll dabei für mehr Transparenz und bessere Kontrolle sorgen.

Im Detail setzt die Schuldenbremse beim mittelfristigen Ausgleich der Erfolgsrechnung an, gibt den Mindestbestand an Eigenkapital vor und soll für einen angemessenen Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen sorgen. Der erste vierjährige AFP soll die Jahre 2017 bis 2020 abdecken, hiess es weiter.

Nun geht die Vorlage in die Kommissionsberatung, damit es im Herbst 2016 an die Urne gebracht und per 2017 in Kraft gesetzt werden kann.

Finanzdirektor Anton Lauber hatte schon im April 2014 angesichts der unerfreulichen Finanzlage und Perspektiven angekündigt, die finanzielle Steuerung des Kantons konsequent ausbauen zu wollen.

Nächster Artikel