Die Baselbieter Regierung will jungen Ledigen ohne Unterhaltspflichten die Krankenkassenprämien nur noch verbilligen, wenn sie nicht von ihren Eltern oder ihrer Familie unterstützt werden können. Sie hofft, so ab 2014 jährlich mindestens 7 Mio. Fr. im Staatshaushalt einsparen zu können.
Die Neuregelung des Anspruchs junger Erwachsener auf Prämienverbilligung ist Teil des Sparpakets für den Staatshaushalt. Die Regierung hat die entsprechende Vorlage am Dienstag in die Vernehmlassung gegeben. Die darin vorgeschlagene Lösung bestehe in ähnlicher Form bereits in 19 Kantonen, teilte sie mit.
In Baselland erhalten junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren derzeit Prämienverbilligungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihrer Eltern. Dass so auch gut situierte Familien unterstützt werden, sei stossend und sozialpolitisch unerwünscht, heisst es in der Mitteilung.
Nur Ledige ohne Kinder
Die Regierung schlägt daher eine Änderung im Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz des Bundes vor: Ledige junge Erwachsene ohne Unterhaltspflichten sollen nur noch Prämienverbilligungen erhalten, wenn die Familie darauf angewiesen ist. Familien oder Eltern in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen seien dagegen in der Lage, die jungen Erwachsenen ohne Staatsgelder zu unterstützen.
Ausgenommen von der neuen Einschränkung sind alle jungen Erwachsenen, die verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft leben oder bei der Staatssteuer einen Kinderabzug erhalten. Ebenso ausgenommen blieben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen.
Die Einsparungen im Staatshaushalt schätzt die Regierung auf ungefähr 7 Mio. Fr. ab 2014, wenn man auf die jungen Erwachsenen abstellt, die noch bei ihren Eltern wohnen. Etwa nochmals soviele junge Erwachsene wohnen aber nicht mehr bei den Eltern; wieviele Einsparungen bei diesen jungen Erwachsenen erzielt werden können, könne aber nicht beziffert werden.