Die Regierungen beider Basel haben den revidierten Staatsvertrag für das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) unterzeichnet. Anlass war neues Bundesrecht; einige Punkte wurden aktualisiert. Für den Spitalbetrieb und die Angestellten ändert sich nichts.
Der am Dienstag unterzeichnete neue Vertrag soll rückwirkend per Jahresbeginn in Kraft gesetzt werden: Dies werde den beiden Kantonsparlamenten beantragt, hiess es in einem gemeinsamen Communiqué vom Mittwoch. Nötig wurde der neue Vertrag, weil eine Revision des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) neue Regeln zur Spitalfinanzierung gebracht hat.
Der neue Staatsvertrag tangiere die etablierte Organisationsform des UKBB sowie seine funktionierenden Strukturen nicht. Die beiden Basel blieben Eigentümer, und auch die Bestimmungen über das Personal änderten nicht. Es habe also keine umfassende Neuverhandlung des Kinderspitalvertrags von 1998 gegeben.
Genutzt wurde indes die Gelegenheit, den UKBB-Vertrag an seither veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, insbesondere den Neubau von 2010 samt Baurecht und entsprechende Klärungen zum Eigenkapital. Letzteres soll aufgrund der Vernehmlassungsantworten sofort statt stufenweise eine Quote von 35 Prozent erreichen.