Die Regierungen der beiden Basel haben zur Unternehmenssteuerreform III eine gemeinsame Position vereinbart. Diese entspricht im wesentlichen der bisherigen Position der Basler Regierung: Sie fordern die Einführung einer Innovationsbox und eine Kompensation der Mindereinnahmen durch den Bund.
Die Region Basel sei als Wirtschaftszentrum von der Unternehmenssteuerreform III besonders betroffen, heisst es in einer Mitteilung der zwei Regierungen vom Mittwoch: International ausgerichtete und innovative Unternehmen beschäftigten zehntausende Arbeitskräfte und trügen erheblichen zu den Steuereinnahmen bei; diese seien indes vom Umbau des Steuersystems direkt betroffen.
Die Regierungen fordern daher vom Bund neue Sonderregeln als Ersatz für das heutige Steuerregime für bestimmte Gesellschaften. Namentlich solle im Steuerharmonisierungsgesetz die in der EU verbreitete Innovationsbox verankert werden. Auch weitere Optionen seien zu prüfen, und die internationale Akzeptanz des Schweizerischen Steuersystems müsse sichergestellt werden.
Keine Option ist für die beiden Regierungen dagegen eine generelle deutliche Senkung der Unternehmenssteuer: Dieser Weg führte in den beiden Basel zu nicht finanzierbaren Einnahmeausfällen und würde trotzdem keine Lösung bezüglich internationaler Wettbewerbsfähigkeit bringen. Denn solange in Europa Sonderlösungen verbreitet seien, könne die Schweiz für mobile Erträge nicht auf gleich lange Spiesse verzichten.
Weiter habe auch der Bund massgebliches Interesse am Gelingen der Reform, weshalb er sich substantiell an deren Kosten beteiligen müsse. Der Ausgleich müsse vor allem an betroffene Kantone gehen, dürfe aber nicht zu einer Verschärfung des Steuerwettbewerbs führen. Darüberhinaus werde die Reform auch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) verändern.