Die Baselbieter Regierung legt ihren Gegenvorschlag zur Finanzausgleichs-Gemeindeinitiative unverändert dem Landrat vor. Ihr Entwurf zur erneuten Revision des Finanzausgleichsgesetzes von 2010, der Gebergemeinden entlastet, ist in der Vernehmlassung gut angekommen.
Die Stellungnahmen von Parteien, Verbänden und Gemeinden zum Entwurf seien «insgesamt sehr homogen ausgefallen», und zwar grossmehrheitlich positiv, teilte die Regierung am Donnerstag mit. Die Vorlage gehe daher nun unverändert ins Parlament, damit sie bestenfalls schon am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann.
Zu den zentralen Elemente gehören die abgefederte Abschaffung der Zusatzbeiträge der Gebergemeinden, Verbesserungen beim Ressourcenausgleich, die Abschaffung der kumulierten Sonderlastenabgeltung sowie Anpassungen bei der Lastenabgeltung Bildung. Übergangsbeiträge sollen die Änderungen bis 2019 abfedern.
Die Vorlage ist ein Kompromiss, mit dem die Regierung Forderungen von sieben Gebergemeinden konterte. Diese hatten mit dem erst per 2010 revidierten Finanzausgleichsgesetz unerwartet hohe Summen abliefern müssen und 2011 eine Initiative für Korrekturen lanciert. Ein Teil davon ist inzwischen erfüllt, den Rest soll diese Vorlage abhaken.
Gemäss einer hypothetischen Rückrechnung müssten die Gebergemeinden mit dem neuen System für 2014 nur 55,6 Millionen bezahlen; die Empfängergemeinden erhielten 58,5 Millionen. Die Differenz würde aus einem neuen Ausgleichsfonds berappt. 2013 hatten die Gebergemeinden 63,5 Millionen in den Finanzausgleich gezahlt.